eBay Privatverkäufer verkauft defekten Schuh. Käufer Rechtsschutz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das so ist wie von dir geschildert ist der Verkäufer im Recht.

Das heißt wenn dort stand daß die Schuhe beschädigt und es auf den Bildern zu sehen ist, muss der Käufer davon ausgehen, daß die Schuhe beschädigt sind und so aussehen wie auf den Bildern. Ganz logisch eigentlich.

Der Verkäufer kann "empfehlen" was er will, was der Käufer am Ende damit macht ist seine Sache. Er kann auch empfehlen, daß diese Schuhe ausgezeichnet zu gemischtem Salat und französischem Rotwein passen, das spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist daß die Beschreibung den Tatsachen entspricht und die Fotos den originalen Artikel zeigen, was in diesem offensichtlich der Fall war.

Fragant030 
Fragesteller
 23.08.2011, 00:52

Genau steht in der Artikelbeschreibung "Wie auf den Fotos zu sehen ist, zerfällt die Sohle teilweise Stark…. Ich empfehle es die Schuhe nicht zu tragen"

Kann dies als legitime Aussage eines defekts der unanfechtbar ist gewertet werden? Spielt der Satz "Ich empfehle" nicht einen großen Wert den Verkauf anzufechten ?

BlnBoy  23.08.2011, 00:57
@Fragant030

Nein, weil selbst total zerlatschte und zerfetze Schuhe können noch getragen werden. Sieht zwar nicht schön aus, aber tragen kann man sie noch.

Fakt ist, dass offensichtlich eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass diese Schuhe defekt sind und die Fotos sind auch original. Somit entspricht der Zustand der Ware der Artikelbeschreibung und niemand kann erwarten wie durch Zauberhand trotzdem einwandfreie Ware zu erhalten.

Eine Empfehlung ist zudem eben nur eine Empfehlung und nichts Verbindliches.

BlnBoy  23.08.2011, 01:04
@BlnBoy

Oh Danke.

Fragant030 
Fragesteller
 23.08.2011, 01:07
@BlnBoy

Gerne :)

Sag mal kennst du eventuell sogar die Rechtslage auf der man sich berufen kann, bezogen auf Paragraphen?

Fragant030 
Fragesteller
 23.08.2011, 01:13
@Fragant030

natürlich aus perspektive des Verkäufers der sich gegenüber dem Käufer verteidigen will

BlnBoy  23.08.2011, 11:46
@grinsefisch

Eher §434 Abs. 1 BGB (Sachmangel):

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang (Übergabe, Lieferung) die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln

Deinen Schilderungen nach wurden dem Käufer in der Artikelbeschreibung und dem Foto die Mängel genannt. Somit war die "vereinbarte Beschaffenheit" dem Käufer zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bekannt.

sorry aber wahrscheinlich der Käufer, ansonsten hätte definitiv drinstehen müssen dass sie nicht geeignt zum tragen sondern ausdrücklich als deko oder so verkauft werden. eine empfehlung ist eben nur eine empfehlung, heisst aber nicht, dass man nicht könnte und dafür muss das verkaufte gut noch die eigenschaften besitzen, um benutzt werden zu können!!!

BlnBoy  23.08.2011, 00:52

Es ist nicht Aufgabe des Verkäufers sich Gedanken darüber zu machen was der Käufer mit dem verkauften Artikel anstellt. Es gibt Kranke die kaufen sowas nur um dran zu riechen und denen ist der Zustand ziemlich egal - Hauptsache lange und viel getragen. Aber warscheinlich ist der Käufer nun sauer, weil verschwiegen wurde, daß die Schuhe gewaschen wurden und sucht nun einen Grund sie zurückzugeben ohne sich als perverses Schwein outen zu müssen.

na der Verkäufer, er hat eindeutig auf den Mangel hingewiesen, somit hat der Käufer kein Recht ersatz zu verlangen.