eBay Kleinanzeigen Verkäufer verpackt nicht, Ware kaputt?

4 Antworten

Dir steht natürlich das gesamte Arsenal zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zur Verfügung. Hast du schon mit dem Verkäufer kommuniziert?

Bei einem Privatkauf trägt leider der Käufer das Versandrisiko. Ich denke da hast du eher schlechte Chancen, außer das Paket war versichert und der Versanddienstleister kommt dafür auf.

LokiRockOfAges  26.10.2021, 12:44

Das stimmt so nicht ganz. Das Versandrisiko bezieht sich darauf, wenn Pakete unversichert verloren gehen, aber nicht, wenn der Verkäufer das Paket unzureichend gesichert hat, wenn da zerbrechliche Gegenstände drin sind. Dafür hat der Verkäufer Sorge zu tragen, denn das kann der Käufer auch mit einem versicherten Versand nicht beeinflussen. Und es sagt einem ja eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass man so etwas wie einen Monitor nicht nur mit etwas Packpapier in einen Karton reinwirft.

Wenn der Versand vereinbart war, gilt § 447 BGB und der Gefahrenübergang auf dich hat bei Übergabe an den Transportdienstleister stattgefunden....

RobertLiebling  26.10.2021, 11:47

Die Sorgfaltspflicht für eine angemessene Verpackung liegt aber wiederum beim Verkäufer. Wer zerbrechliche Gegenstände nur mit Packpapier umwickelt, kann sich nicht mit Verweis auf § 447 BGB aus der Verantwortung stehlen.

Orothred23  26.10.2021, 11:48
@RobertLiebling

Wie du in deiner Antwort schon schreibst, die zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen natürlich....

Wenn das Paket versichert gesendet wurde, musst du dich an den Paketdienst wenden und eine Schadensmeldung abgeben.

Highlands  26.10.2021, 12:12

Das kann erstens nur der Versender. Der ist Auftraggeber und hat einen Vertrag mit dem Paketdienst und daher kann auch nur der Ansprüche gelten machen.

Zweitens ist der Versanddienstleister bei mangelhafter Verpackung eh aus der Haftung raus.

wikinger66  26.10.2021, 12:14
@Highlands

Das ist grundsätzlich Falsch. Selber erlebt. Käufer muss den Antrag stellen

Highlands  26.10.2021, 12:17
@wikinger66

Der Käufer muss den Schaden ggf dokumentieren bzw melden. Entschädigung kann aber immer nur der beanspruchen der den Transport beauftragt hat. Der Empfänger hat mit dem Paketdienst keine Rechtsbeziehung

NonNam  26.10.2021, 12:17
@wikinger66

Nö. Das ist grundsätzlich richtig. Der Käufer hat keinen Vertrag mit dem Versanddienstleister.

RobertLiebling  29.10.2021, 22:14
@NonNam

Trotzdem darf gem. § 421 (1) HGB der Empfänger seine Ansprüche geltend machen:

Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.