Ebay Kleinanzeigen - Geld zurückholen?

6 Antworten

Na ja....du kannst Anzeige wegen Betrugs erstattet und gleichzeitig zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen.

Die Polizei wird nicht hinfahren und dein Geld holen, das ist nicht deren Aufgabe....

Hi,

so einfach geht das nicht bei gechäften, polizei ist kein geldeintreiber.

Mir ist das auch zweimal passiert 1x 15 1x 10 euro verlust. andermal gab ich einen schönen samsung tv für 90€ bekommen. Ich ärger mich da nicht lange rum und schlucks runter und warte auf meinen guten tag. na, meistens gehts ja auch gut, die meisten leute sind immer noch ehrlich. ich mag ebay kleinanzeigen und die menschen.

mfg

harry

Nein, die Polizei ist nicht dafür da, dir dein Geld wiederzubeschaffen. Sie kann den "Betrüger" ermitteln und vor Gericht bringen. Das strafrechtliche bringt dir aber dein Geld nicht wieder. Das müsstest du zivilrechtlich einklagen. Aber wenn du die tatsächlichen Daten deines Gegenübers hast, kannst du das in Angriff nehmen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass die Daten, die dir gegeben wurden, mit dem tatsächlichen Verkäufer übereinstimmen.

Wieso denn "ankommen"? Du wirst ja bestimmt nicht so leichtsinnig gewesen sein, dir das Ding zuschicken zu lassen, sonder hast es abgeholt - wie auch überall drauf hingewiesen wird.

kann die Polizei dann dieses Geld zurückholen

Ist nicht deren Job.

Namen, Adresse, Bankdaten und ein Bild des Personalausweises von diesem Betrüger

Kann sämtlich falsch sein.

Und selbst wenn das Konto stimmt, kann immer noch ein PfÜB drauf lauten und das Geld ist dahin.

Denk nach: Welcher Betrüger hinterlässt seinen Personalweis und eigenes Bankkonto, um sich erwischen zu lassen? Selbstverständlich sind das allesamt fakes, er hält dich ein paar Tage hin und wenn er genug Kohle von leichtgläubigen Opfern wie dir abgezockt hat, räumt er das geklaute Konto und legt sich neue Identitäten und Konten zu.

Dem Gang zur Polizei kannst du dir sparen; der wahre Täter ist nicht zu ermitteln und das teilt dir die Staatsanwaltschaft nach vier Wochen dann amtlich mit.