Ebay Computerbetrug (Welche Strafe droht mir?)

8 Antworten

FReiheitsstrafe auf keinen  Fall. Geldstrafe ist angesichts des "Wertes" auch fraglich. Evtl. wird es mangels öffentlichem Interesse eingestellt

Wüsste auch nicht, wo da die Straftat liegt und selbst, wenn die was finden würden, für einen Schaden für 50 € geht keiner in den Knast, der nicht schon einiges auf der Kappe hat. Glaube noch nichtmal, dass es da zu einer Verhandlung kommt. Das wird wohl mit oder ohne Auflagen eingestellt.

Deswegen nicht, da hast Du noch etwas anderes verbockt. Shillbidding ist in Deutschland nicht strafbar.

oppenriederhaus  09.03.2015, 11:45

eBay wird vermutlich den Account sperren

herja  09.03.2015, 11:54

Shillbidding ist in Deutschland nicht strafbar.

Das ist natürlich völliger Unsinn, den du hier schreibst!

Selbstverständlich ist das auch in Deutschland strafbar!

germanils  09.03.2015, 12:05
@herja

---- edit, falsch gelesen

dresanne  09.03.2015, 12:08
@herja

Das ist kein Unsinn. Wegen Shillbidding ist bisher nur in England vor Gericht gezogen worden, und die haben auch ordentliche Strafen aufgebrummt bekommen. In Deutschland gab es bisher keinen Fall - nicht einen.

dresanne  09.03.2015, 12:12
@dresanne

Es ist nur lt. ebay-AGB verboten, aber die kümmern sich leider nicht um die Durchsetzung ihrer eigener Regeln.

Auf keinen Fall eine Freiheitsstrafe.

Hat die StA schon Anklage erhoben? Vermutlich wird man dich dazu auffordern einen kleinen dreistelligen Betrag zu zahlen um von einer Anklage abzusehen.

Immerhin interessant, das habe ich selbst auch nicht gewusst. Darunter fällt dann auch das Shillbidding:

§ 263a

Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.