Brauche dringend Hilfe! EBay Angebot gelöscht. Recht?
Hallo, Am Donnerstag habe ich mein iphone5s 64gb neu auf eBay gestellt. Es wurde direkt ein Euro geboten. Allerdings habe ich es dann vorzeitig beendet (noch am selben Tag), weil das Handy dann doch schon verkauft war über eBay Kleinanzeigen. Das war auch scheinbar kein Problem, hab als Grund angegeben, dass ich das Gerät nicht verkaufen kann!
Das Handy ist schon verschickt an den aus eBay Kleinanzeigen! Jetzt kam eben eine Mail von der die einen Euro geboten hat und sie meinte das ihr das Gerät zusteht für einen Euro! Sie hat jetzt eBay nach meinen Kontaktdaten gefragt und eBay hats EINFACH SO weitergegeben (bin ich mir auch nicht sicher ob eBay das darf?). Ich denke sie will mir jetzt n Anwalt anhauen!
Allerdings: ich bin 16, und somit darf ich eigentlich nicht bei eBay angemeldet sein und auch nichts verkaufen! Deswegen denke ich sie kommt damit nicht durch oder?
Bitte um Tips, WAS SOLL ICH TUN? Nicht raten, sondern wissen ;) in
15 Antworten
"Allerdings: ich bin 16, und somit darf ich eigentlich nicht bei eBay angemeldet sein und auch nichts verkaufen!"
Also hast du falsche Geburtsdaten angegeben und somit Identitätsbetrug begangen.
Klärt das mit und über deine Eltern. Denn der Käufer hat mit seinre Aussage Recht, sein Gebot war verbindlich und du hättest es nicht zweifach anbieten und nach Gebot wieder rauslöschen dürfen
Ja das ist mir auch klar
Dann soll deine Mutter das ausbaden und nicht du. Wie gesagt: Der/Die Käufer/in ist hier im Recht und kann dich deswegen anzeigen und auf Schadensersatz klagen (da das Handy ja weg ist) aka das Geld was sie bräuchte um das jetzt anderweitig zu kaufen. Dass du Minderjährig warst hilft nicht weil das was du gemacht hast strafbar war (die falsche Anmeldung)
Nein die falsche Anmeldung ist nicht strafbar. EBay hat Tag täglich damit zu tun, sie können mich lediglich sperren. Bitte nicht einfach alle drauf losschreien was sie denken. Habe mit einem Anwalt drüber gesprochen! Das mit dem Schadensersatz stimmt, allerdings wird es bei mir wahrschlich nicht zustande kommen weil ich unter Jugendschutze stehe. Laut Anwalt
Es ist noch keiner auf die Idee gekommen, Dich auf dieses BGH-Urteil zu hinzuweisen:
Ehe Du hier lange herumdiskutierst: Der Käufer hat Recht.
Allerdings: ich bin 16, und somit darf ich eigentlich nicht bei eBay angemeldet sein und auch nichts verkaufen! Deswegen denke ich sie kommt damit nicht durch oder?
Warum? Keiner ist verpflichtet, sich auf der Verkaufsplattform ebay nach dem Alter oder der Kindlichkeit des Verkäufers zu erkundigen, das den Betroffenen immer dann einfällt, wenn sie erwischt werden.
Du ich hab gesagt Antworten aus Wissen. Das man erst mit 18 Kaufverträge auf eBay machen darf das ist so!
Du ich hab gesagt Antworten aus Wissen
Kind, mehr Wissen als von einem ebay-Experten kannst nicht erhalten !!
Und ich weiß das er eigentlich recht hat, nur ich bin 16!
Das man erst mit 18 Kaufverträge auf eBay machen darf das ist so!
Stell Dir vor, ich weiss sogar warum - und das sind nicht nur die von Dir übergangenen ebay-AGB.
Es kann Dir keiner vorher sagen, wie ein Richter das beurteilen würde. Ob er Dich mit 16 als alt genug empfindet, dass Du weisst, was Du unternimmst, Belege dafür könnte Deine Korrespondenz mit dem Käufer sein. Oder ob er meint Du müsstest noch geschützt werden.
Meine Meinung: ich sehe nicht ein, warum Jugendliche und Kinder, die strafrechtlich bereits ab 14 belangt werden können, zivilrechtlich einen Freibrief haben sollten.
Bei der Forderung Deines Käufers an Dich handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
100 x DH !!!
...das den Betroffenen immer dann einfällt, wenn sie erwischt werden.
Genau und sich dann hier als die Größten aufspielen
Doch , haben einen Anwalt gefragt und er meint das höchstwahrscheinlich nichts auf mich zukommen wird.
genau wegen sowas sollte man in der schule solche themen auch behandeln bzw. die eltern sollten mit ihren kindern reden.
ebay darf die daten herausgeben, denn du hast durch den abbruch das handy an den zu dem zeitpunkt höchstbietenden verkauft. dazu gibt es einige gerichtsurteile.
du wirst also entweder ein iphone rausrücken müssen oder aber eben den schadensersatz.
was du tun sollst:
UMGEHEND mit deiner mutter reden und versuchen dich mit der käuferin zu einigen, denn wenn die klagt, dann darfst du auch noch ihren anwalt, deinen anwalt (den mutti dann anheuern darf) sowie die prozesskosten zahlen.
dann kannst du dein taschengeld für die nächsten jahre vergessen bzw. du darfst dir einen nebenjob suchen, um das alles bezahlen zu können.
einziger vorteil:
hoffentlich ist dir das eine heilsame lektion und wird dir nicht wieder passieren.
Bitte vorher nachlesen dann schreiben.
Hallo, Am Donnerstag habe ich mein iphone5s 64gb neu auf eBay gestellt. Es wurde direkt ein Euro geboten. Allerdings habe ich es dann vorzeitig beendet (noch am selben Tag), weil das Handy dann doch schon verkauft war über eBay Kleinanzeigen. Das war auch scheinbar kein Problem, hab als Grund angegeben, dass ich das Gerät nicht verkaufen kann!
Wärst du voll geschäftsfähig wäre das sehrwohl ein Problem. Dann könnte der Käufer nämlich Schadenersatz verlangen und das wäre richtig teuer.
Allerdings: ich bin 16, und somit darf ich eigentlich nicht bei eBay angemeldet sein und auch nichts verkaufen!
Da hast du nochmal Glück gehabt. In diesen Fall ist der Vertrag schwebend unwirksam und deine Eltern können den Verkauf widersprechen.
deine Eltern können den Verkauf widersprechen.
Mag sein. Sofern sie dem Fragesteller keine Lektion erteilen wollen, für ein Handeln selbst einzustehen müssen, auch (und gerade?) wenn es richtig wehtut - wir reden hier über gut 400 EUR, oder?
Nur an seiner Strafverfolgung gem. § 269 I StGB oder der Schadensersatzpflicht auch Minderjähriger n. §§ 823 – 853 BGB ändert das rein garnichts :- O
G imager761
Bitte um Tips, WAS SOLL ICH TUN? Nicht raten, sondern wissen ;)
Einverstanden, was ich weiß und dir demnach auch rate, ist folgendes:
- Der Käufer hat tatsächlich Anspruch auf Erfüllung seines wirksamen zustande gekommenen Kaufvertrags, demnach Lieferung des "iphone5s 64gb neu" nach Zahlung des Kaufpreises von 1,00 €
- Ob du ihm daher ein dementsprechend neues iphone kaufst und ihm zuschickst oder um dessen Rechtsverfolgungskosten (Anwalt, Gericht) erhöht Schadenersatz leisten willst, bleibt dir überlassen
- Zwar können deine Erziehunsgberechtigten deinen schwebend unwirksamen Kaufvertrag gem. § 108 BGB anfechten und unwirksam erklären.
- Nur bist du eben mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig, sofern dem nicht eine ärztlich attestierte geistige Behinderung oder Entwicklungsstörung entgegenstünde
- Der Käufer darf demnach trotz Nichtigkeit des Kaufvertrages Strafanzeige wg. "Fälschung beweiserheblicher Daten", § 269 I StGB stellen, da du offensichtlich und dies auch selbst zugibst, "zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert" hattest, "daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde [h.: unbeschränkte Geschäftsfähigkei] vorliegen durfte". Dies "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."
- Und schadenerstzpflichtig, wenn du die „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ aufweist und du „die Gefährlichkeit beziehungsweise das Unrecht eines Handelns“ zu erkennen in der Lage warst. Und diese Forderung kann der Käufer auf deine Kosten titulieren und dann 30 Jahren lang vollstreckt verlnegn oder dich zur Abgabe einer EV führen, sobald du einemla entsprechendes Vermögen oder Einküfte hättest :-)
G imager761
Meine Eltern sind kein Anwalt, meine Mutter hat mir gesagt ich soll es einfach beenden! Deswegen frag ich doch hier?