Welche Strafe für entdrosselten Roller und frisieren?

6 Antworten

Hallöle,

wenn Du an Deinem Roller die CDI-Drossel entfernst, ohne die entsprechenden Belege nachweisen zu können, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges (B-Verstoß). Hierfür können die Behörden ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro erheben. Neben einer Nutzungsuntersagung erlischt zudem auch der Versicherungsschutz.

Wenn Du Deinen Motorroller derart entdrosselst, dabei jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM oder A1 bist, ist der modifizierte Roller meist nicht mehr für Deine Fahrerlaubnis zulässig.
Erwischt Dich die Polizei, ist hier der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A-Verstoß) anzunehmen. Außerdem bekommst Du auf jeden Fall eine Führerscheinsperre und das nicht mal knapp! Und die diversen Kosten für neuen TÜV, neue Betriebserlaubnis, Bescheinigung von der Werkstatt etc. etc. greifen Dir auch noch mal tief in die Tasche!

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Hierfür können die Gerichte nach § 21 Strafgesetzbuch (StVG) hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen. Gleiches ist auch bei den folgenden Möglichkeiten, die Drosselung am Roller zu entfernen, stets zu beachten.

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Roller entdrosseln: Welche Strafen drohen?

Verstoß  =  Bußgeld + Punkte

Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug = 25 €

   ... und Umwelt beeinträchtigt = 90 €

   ... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt = 90 € + 1 Punkt

Fahren ohne Betriebserlaubnis = 50 €

   ... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt = 90 € + 1 Punkt

Fahren ohne Fahrerlaubnis = Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

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Sollte es in diesem unerlaubten Zustand auch noch zu einem Unfall kommen (und da reicht schon ein 50,-€-„Killefit“-Schaden!), wird es richtig ernst und teuer.

U.a. auch, weil die Versicherung dann das Geld für alle Schäden Deiner Unfallgegner von Dir zurückfordern kann und das kann sehr schnell seeehr teuer werden. Insbesondere wenn Personen verletzt werden!

Ich (und zig andere garantiert auch) fände es ehrlich gesagt mehr als hirnlos, wenn Dein „Wow-ist-der-cool“-Status  unter Deinen Kumpels nur davon abhängt, ob Du Dich strafbar verhältst oder nicht! Naja, aber wenn Dir das am wichtigsten ist und es Dir scheinbar am „Allerwertesten“
vorbeigeht, dass Du Dir damit evtl. sogar Deine Zukunft ernsthaft verbauen kannst… 😒

Aber ich hoffe mal gnadenlos optimistisch, dass Du doch noch genügend Intelligenz besitzt, so etwas saudämliches zu unterlassen…

wölfin

U.a. auch, weil die Versicherung dann das Geld für alle Schäden Deiner Unfallgegner von Dir zurückfordern kann

Na da schau her. Ich denke, der Versicherungsschutz erlischt angeblich? Ohne Versicherungsschutz bräuchte die Versicherung doch garnicht erst zu zahlen. Hat es nicht vielleicht doch einen Grund, warum sie es trotzdem tut?

wenn Du an Deinem Roller die CDI-Drossel entfernst, ohne die
entsprechenden Belege nachweisen zu können, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis

Wenn sie das "automatisch" tut, gibt es sicher eine Rechtsgrundlage, die das regelt. Dort finde ich allerdings nur drei genau definierte Varianten. "CDI-Drossel entfernt" ist jedenfalls keine davon. Ob eine der Möglichkeiten zutrifft, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei einem Rückbau zum (45km/h) Serienzustand wirds da schon eng mit den möglichen Gründen des Erlöschens.

Evtl erstmal ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen und nicht nur von Contenmills zitieren ;)

@migebuff

Zuerst mal darf er mit seinen 15 Jahren und der von ihm lediglich geplanten Prüfbescheinigung nur 25km/h fahren. Erst mit einem AM- oder A1-Führerschein (den ich deswegen schon mal mit aufführte) wären auch 45 km/h zulässig. Er spricht hier aber von 60 km/h! Also einer Geschwindigkeit, die jede Toleranzgrenze weit überschreitet, also nicht nur die der Prüfbescheinigung!

Na da schau her. Ich denke, der Versicherungsschutz erlischt angeblich? Ohne Versicherungsschutz bräuchte die Versicherung doch garnicht erst zu zahlen. Hat es nicht vielleicht doch einen Grund, warum sie es trotzdem tut?

Damit war gemeint, dass die Versicherung nicht mehr in dem Rahmen haften muss, wie bei einem unfrisierten Mofa und je nach Gegebenheiten sogar Regressforderungen stellen kann, die den (von Dir wahrscheinlich anvisierten) Haftungsrahmen von 5000,-€ überschreiten.

Zumindest ist die DAS da offenbar auch meiner Meinung (sh.: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/mofa-frisieren-was-kann-mir-passieren.aspx ):

… Baut man mit einem frisierten Mofa einen Unfall, kann zum einen bei einem eigentlich unverschuldeten Unfall zumindest eine Teilschuld in Betracht kommen. Zum anderen kann es passieren, dass die eigene Haftpflichtversicherung mit Regressansprüchen auf einen zukommt.
Ist der Unfall beispielsweise auf das Tunen zurückzuführen, muss die Versicherung gegenüber dem geschädigten Unfallbeteiligten zwar zunächst zahlen, sie kann aber unter Umständen vom Versicherungsnehmer bis zu 5.000,00 Euro zurückfordern.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn einem Freund ohne die entsprechende Fahrerlaubnis ein frisiertes Mofa überlassen wird. Verunglückt dieser, steht für den Halter eine Haftung auf Schadensersatz im Raum, die je nach Verletzung des Fahrers in enorme Geldsummen ausarten kann. Außerdem droht auch hier wieder eine Strafverfolgung, wenn einem Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug überlassen wird ( § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis, sh. https://www.das.de/de/rechtsportal/Gesetzestexte/S/StVG/Content.aspx#37 ). …

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wenn Du an Deinem Roller die CDI-Drossel entfernst, ohne die entsprechenden Belege nachweisen zu können, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis

Wenn sie das "automatisch" tut, gibt es sicher eine Rechtsgrundlage, die das regelt. Dort finde ich allerdings nur drei genau definierte Varianten

Bitteschön, das hat mal jemand schön ausführlich zusammengestellt, sh.: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312# ; hier ein kleiner Auszug daraus:

… Das bedeutet, dass ein Erlöschen der BE nur dann zum Tragen käme, wenn durch die Leistungssteigerung das Mofa die Baumerkmale eines Kraftrades aufweisen würde, also mehr als 45 km/h erbringt oder eine abstrakte Gefahr zu begründen wäre. Letzteres käme z. B. in Betracht, wenn es sich tatsächlich um ein FmH 25 handelt, das ausschließlich für diesen Geschwindigkeitsbereich gebaut ist und insbesondere das Fahrwerk, die Lenkung und die Bremsanlage für eine höhere Geschwindigkeit nicht ausgelegt sind …

Das solltest Du dir nochmal reiflich überlegen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (so nennt sich das rechtlich) ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Du bist noch minderjährig, daher wird die Strafe gemildert und du kannst mit einer Menge Sozialstunden rechnen (schon mal viel Spaß im Krankenhaus/Altenheim als Essensschubse und Klopfannenspüler).

Im Wiederholungsfall kann auch eine Führerscheinsperre verhängt werden, d.h. Du hast dann mit 16 bzw. 17 das Nachsehen, wenn deine Kumpel A1 oder BF17 machen und du noch Sperre hast.

Das ist aber bei weitem nicht das Schlimmste: Bei einem Unfall wird die Versicherung von dir bis zu 5.000€ verlangen!

Und übrigens ist die Polizei nicht so dumm, wie Du glaubst. Die kennen solche Blackboxes und andere Tricks auch - und sie dürfen im Zweifelsfall einfach deinen Roller beschlagnahmen und zum Gutachter schicken.

Und der findet jede Manipulation, kostet dich ein paar 100€ extra und du bekommst deinen Roller als großes 100teiliges 3D-Puzzle zurück.

Dann darfst Du den Füherschein erst Jahre später machen und man kann  der Polizei nicht  entkommen oder bist Du schnell wie der Funk die werden dich über kurz oder lang erwischen 

und das mit der Box kennen die auch zu genüge so was ist ganz schell gefunden und wen nicht dann hast Du keinen Roller mehr weil der dann mitgenommen wird und beim TÜV zerlegt bis man das Ding findet und Du darfst dann das Puzzele wieder zusammen bauen 

und beim TÜV auch neue Papiere abholen die prüfen da auch nachher ob alles richtig ist und wen nicht gibt es keine Papiere .

Baust Du auch nur den kleinsten Unfall auch hast du keine Schuld wird das Ding dann untersucht und festgestellt das schneller wie 25 läuft hast Du zu 100 % die Schuld 

und zahlst alles selber und deine Versicherung wird sich auch alles zurück holen bis zu deinen Enkeln viel Spass bei zahlen bis ans Lebensende. 

Beruf oder Ausbildung brauchst dann nicht mehr zu machen wegen dem Schwachsinn . Den das Geld wirst du nie sehen . 

Danke für die antwort, ich wusste nicht das es so krass wird, also wenn ich mein Roller nur entdrossel bekomme ich diese Strafen ?

Sofern du nur in Besitz einer Mofa- Prüfbescheinigung bist, erfüllt dies den Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Weiterhin erlischt die Betriebserlaubnis, da du selbst technische Veränderungen durchgeführt hast, die eine Abnahme durch eine amtliche Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) erfordern. Versicherungsbetrug kann ebenfalls erfüllt sein, wenn du ein 25er Mofa versichert hast, es sich aber rechtlich um einen Motorroller handelt. Da kommt also an Straftaten ganz schön etwas zusammen, mögliche Folgen sind Verurteilung zu Sozialstunden und eine Sperre für den Erwerb weiterer Fahrerlaubnisklassen bis zum 21. Lebensjahr, was dich auch in Ausbildung/Beruf schwer behindern kann, den in den meisten Berufen benötigt man einen Führerschein der Klasse B. 

Guter Anfang - und dann kommt wieder die Mär von Sperre bis 21...

Lies StGB §69a: Maximal 5 Jahre (und das ist die Obergrenze, da muss man schon viel für tun).

Der Fragesteller ist 15...

15+5 = 21 ?!?

Versicherungsbetrug - bei einem Unfall zahlt die Versicherung erst und holt sich das Geld dann bei dir wieder  - wenn du einen zum Krüppel fährst brauchst du in diesem Leben nicht mehr anfangen zu Arbeiten - ist es DAS wert ?