Brauche ich für meinen E Scooter einen Führerschein?

3 Antworten

Du benötigst mindestens eine Mofaprüfbescheinigung, da es kein Elektrokleinstfahrzeug ist, auch wenn das scheinbar manche User auf gut Glück vermuten und wiedermal bei einer Rechtsfrage drauflosraten, ohne sich überhaupt die Fahrzeugdaten angesehen zu haben.

Das Fahrzeug hat einen Sitz .

Laut §1 Abs 1 Nr 1 eKFV darf ein Elektrokleinstfahrzeug keinen Sitz haben, außer es ist selbstbalancierend, was hier nicht der Fall ist.

Das Fahrzeug ist somit ein Leichtmofa.

Führerschein braucht man nicht.

Man muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf nur Alleine auf dem Ding fahren.

Und Du musst Dich an die Verkehrsregeln halten, was leider 90% NICHT machen.

Sobald so ein E-Scooter schneller als 20 km/h fährt, ist Er im Öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr Erlaubt und darf dann nur noch auf Privatgrundstücken gefahren werden.

migebuff  20.02.2022, 22:23

Es geht hier nicht um einen E-Scooter, das Fahrzeug ist ein Leichtmofa. Vermutungen helfen dem Fragesteller nicht weiter.

GhostDragon666  20.02.2022, 23:13
@migebuff

Wie kommst Du auf Vermutungen?

Ich habe nur geschrieben, welche Voraussetzung man für so einen Scooter braucht.

migebuff  20.02.2022, 23:15
@GhostDragon666

Du vermutest, dass es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt, welches ab 14 Jahren gefahren werden darf.

Das Fahrzeug kann kein Elektrokleinstfahrzeug sein, da es die gesetzlichen Anforderungen an ein solches nicht erfüllt.

Das hätte man problemlos feststellen können, wenn man sich die Fahrzeugdaten angesehen hätte, statt einfach auf gut Glück zu vermuten, dass es ein eKF sein könnte, nur weil es 20 km/h fährt.

migebuff  20.02.2022, 23:28
@GhostDragon666

Du scheinst erhebliche Verständnisprobleme damit zu haben, dass ein Fahrzeug, welches maximal 20 km/h schnell fährt, nicht automatisch ein Elektrokleinstfahrzeug sein muss.

Sieh dir das Fahrzeug auf der Seite des Herstellers an.

https://rolektro.de/e-roller/fun-20/eco-fun-20se-v.2/27478/rolektro-eco-fun-20-v.2-se-schwarz-faltbarer-elektroroller

Beantworte folgende Frage: Hat es einen Sitz? Ja oder nein?

Lies §1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung:

(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. FAHRZEUG OHNE SITZ oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,

Beantworte folgende Frage: Wenn ein nicht selbstbalancierendes Elektrokleinstfahrzeug keinen Sitz haben darf und dieses Fahrzeug aber einen Sitz hat, kann es dann ein Elektrokleinstfahrzeug sein?

Falls deine Antwort wieder "ja" lautet, begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum ein Fahrzeug mit Sitz unter eine Verordnung fällt, die nur für Fahrzeuge ohne Sitz gilt.