Welche strafe bei Roller tuning?

4 Antworten

fahren ohne die notwendige fahrerlaubnis,

fahren ohne versicherungsschutz,

unerlaubte bauartveränderung eines fahrzeugs ohne genehmigung.

der roller kann beschlagnahmt und verschrottet werden. da du mit dem kraftfahrzeug vorsätzlich straftaten begangen hast, musst du deine psychologische eignung für das führen eines kraftfahrzeugs beweisen - die mindestens 10 sitzungen beim psychologen zahlst du selber - rund 1.000 euro, dazu die kosten für die mpu - müssten auch noch mal so 1.000 euro sein.

plus wahrscheinlich eine geldstrafe und die verfahrenskosten...

ich glaube, du bist noch nicht so weit, dass du die tragweite deines handels absehen kannst - ich würde dir als richter wahrscheinlich den lappen erst mal abnehmen...

Das Märchen vom erloschenen Versicherungsschutz stirbt einfach nicht aus ...

Wo holst du das mit diesen "Sitzungen" her?

Und eine MPU muss man auch nicht machen.

Gruß Michael

Das Tuning selbst ist erstmal nicht verboten. Das Problem besteht, wenn der Roller so dann am Straßenverkehr teilnimmt. Das Kennzeichen und damit die Versicherung läuft auf einen Roller mit 45km/h, dass heißt fährt der Roller schneller erlischt der Versicherungsschutz. Die stellt schonmal die erste Ordnungswidrigkeit da. Dazu kommt, dass du mit deinem Führerschein ebenfalls max. bis 45km/h fahren darfst, also fährst du ohne Fahrerlaubnis was eine Straftat ist.

Wirst du erwischt wird die Polizei in der Regel die weiterfahrt untersagen und die Kennzeichen sicherstellen. Dann musst du das Tuning zurückbauen (lassen) und von einem Sachverständigen(also z.B. TÜV, Dekra...) bestätigen lassen, dass der Roller wieder im Urzustand ist um die Kennzeichen zurückzukriegen.
Was bzgl. des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf dich zukommt wird dann die Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht entscheiden. Wenn es das erste mal war, dass du auffällig wurdest kommst du vielleicht noch mit nem Blauen Auge davon und es gibt nur eine Geldstrafe und eine Probezeitverlängerung. Es könnte aber auch bis hin zu einer Jugendstrafe führen, inkl. Entzug der Fahrerlaubnis (diese dann wiederzuerlangen ist an Bedingungen geknüpft wie z.B. MPU... und in der Regel mit einer längeren Sperre verbunden).
Also kurz und knapp: sind 45km/h dir zu wenig, mach einen ordentlichen Führerschein und kauf dir ein geeignetes Gefährt.

Das Märchen vom erloschenen Versicherungsschutz stirbt einfach nicht aus ...

Dafür Jugendstrafe? Mach dich mal schlau, wann Jugendliche überhaupt ins Gefängnis gehen "dürfen".

Die vorhandene Fahrerlaubnis verliert man deshalb nicht und eine MPU muss man auch nicht machen.

Gruß Michael

Zu deinen Einwänden:

Den Führerschein kann man dadurch verlieren, siehe §69 Abs. 1 StGB:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt [...] so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Das 2. was du sagtest war für das Führen ohne Fahrerlaubnis gehts nicht ins Gefängnis. Dazu steht im §21 StVG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat [...].

Zum Versicherungsschutz ist folgendes zu sagen:
Allgemein darf der Versicherungsnehmer gemäß § 23 Abs 1 VVG nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen. Fahrzeugveränderungen - insbesondere Tuningmaßnahmen - werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als Gefahrerhöhung angesehen mit der Folge, dass eine Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kaskoversicherung in Bekommt kommt. In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

Solltest du trotz allem noch etwas sagen wollen, was meiner Aussage entgegensteht wären ein paar Quellenangaben zu deinen Aussagen super

@NotsanSZ

Für was dieser ellenlange Text?

Besser erst mal selbst schlau machen und nicht versuchen, was zu rechtfertigen, wo es nichts zu rechtfertigen gibt.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Woraus ergibt sich in diesem Fall, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist?

Das ist nicht gegeben!

Gefängnis

Ich habe nicht geschrieben, dass es keine Freiheitsstrafe dafür geben kann.

Das kommt aber selbst bei Erwachsenen nur in "sehr schweren Fällen" vor.

Ein 17jähriger geht nicht ins Gefängnis - und schon gar nicht dafür.

Versicherung:

Schlicht und ergreifend bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht-Versicherung bestehen und das mit dem Regress habe ich bereits in meiner Antwort geschrieben.

Gruß Michael

Das ist kein Tuning, das ist verbotenes Frisieren.

Dein Roller hat keine Betriebserlaubnis mehr.

Außerdem ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Und bei der Geschwindigkeit gibt es wohl auch keine Gnade.

Neben der Strafe wird deine Probezeit auf vier Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar absolvieren.

Schon mal dran gedacht, dass ein Kleinkraftrad technisch überhaupt nicht für solche Geschwindigkeiten ausgelegt und nicht dafür geeignet ist?

Jedoch ist das mit dem erloschenen Versicherungsschutz aus den anderen Antworten Quatsch.

Wenn der Roller haftpflichtversichert ist, besteht dieser zum Schutz von geschädigten Dritten immer.

Allerdings wird dich bei einem von dir verschuldeten Unfall deine Versicherung bis 5.000 Euro in Regress nehmen.

Viele Grüße

Michael

Das ist fahren ohne gültigen Führerschein, die Strafe dafür kannst selber nachlesen.

wo link ?

ich fi...dein link

@michi1234567899

Du findest den Link ? Na, das hoffe ich doch, muss man ja nur draufklicken

Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat ;-)

Die genaue Strafe für eine Straftat verhängt der Richter - die kann man vorher nirgends nachlesen.

Gruß Michael