E - Roller in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Hallo erstmal,
Wißt ihr vielleicht, ob ein versicherter E - Roller in einem öffentlichen Verkehrsmittel
( z. B . Bus ) mitgenommen werden darf, da es ja für sich genommen ein eigenes KFZ ist und eigentlich nicht als Handgepäck bezeichnet werden kann. Sobald der Roller weder zugelassen noch versichert ist, müsste er aber als Handgepäck bezeichnet werden, dessen Mitnahme ja erlaubt ist ??
Eine entsprechende Auseinandersetzung gab es neulich auch zwischen Busfahrer und Fahrgast.
Danke schonmal.
LG, lazyjo...
6 Antworten
Eine 100%ige Antwort findest du nur, wenn du die Beförderungsbedingungen deines Verkehrsunternehmens liest.
In den Beförderungsbedingungen des VGN steht zum Beispiel:
Elektromobile („E-Scooter“) werden in Straßenbahnen und gekennzeichneten Bussen nur dann befördert, wenn die Anforderungen an E-Scooter (Nachweis über bundeseinheitliches Piktogramm) erfüllt sind.
Wenn Platz ist sicher. Genau so wie Fahrräder. Du musst aber den Platz räumen, für Rollatoren und Kinderwagen.
Das entscheiden die AGB des örtlichen Busunternehmens. Der Akku von Billigrollern gilt bei vielen schon als Gefahrgut.
Im Bus ist das immer so eine Sache. Busfahrer lehnen auch gerne Fahrräder ab. Es ist oft einfach nicht der Platz. Ansonsten dürfte das Ding nicht anders als ein Fahrrad gehandhabt werden. Kann man den Roller denn vielleicht sogar zusammenklappen?
Ja, konnte man ganz normal zusammenklappen .
Bei uns ist es kein Problem, sofern Platz im Bus ist. Letzlich steht es in den Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Verkehrsgesellschaft ob es erlaubt ist oder nicht.