DVAG / AachenMünchener kündigen - hab ich an alles gedacht?
Hallo zusammen. Meine Frau und ich haben jeweils einen Vermögensaufbau und Sicherheitsplan (eigentlich Lebensversicherung inkl. Fond) bei der DVAG abgeschlossen. Nach Erhalt der Police und Prüfung wollen wir diese jedoch wieder kündigen. Leider wurden die Fonds des Vertrags schon bei der deutschen Bank erstellt und morgen 19.02.15 soll das Geld eingezogen werden. Meine Fragen nun:
Reicht der Widerruf des Vertrags aus um auch die Fonds zu kündigen oder muss ich dafür separate Widerrufe verfassen?
Kann ich ohne drastische Folgen der Lastschriftabbuchung widersprechen so daß ich mir das Geld nicht einmal "wiederholen" muss?
Hoffe ihr könnt helfen, vielen Dank!
3 Antworten
Du schreibst ja, dass Du und Deine Frau jeweils EINEN Vertrag abgeschlossen habt. Dann mußt Du Deinen, und Deine Frau Ihren Vertrag widerrufen. Das reicht aus. Denn ich denke mal der Vertrag beinhaltet ja diese Fonds. Den Widerruf müßt Ihr mit Angabe der Versicherungsnummer an den Vertragspartner schicken. Das wird sehr wahrscheinlich die Aachen Münchner Versicherung sein. (Steht in der Police) Die DVAG ist nur der Vermittler.
Durch die Rückbuchung des Beitrags entstehen Kosten. Diese könnten Dir trotz Widerruf in Rechnung gestellt werden. Schreib in den Widerruf, dass die Dir bereits gezahlte Beiträge erstatten sollen.
Nach neuem Recht kannst Du Lastschriftabbuchungen innerhalb von 8 Wochen zurück buchen lassen. Du hast also Zeit, und kannst der Versicherung Gelegenheit geben Dir den Beitrag zurück zu überweisen.
Natürlich kannst Du auch gefahrlos der Lastschriftabbuchung widersprechen. Das ergibt sich aber von selbst, wenn Ihr ddie Verträge widerruft. Aber dies zu erwähnen ist nicht verkehrt.
Freut mich, dass alles reibungslos geklappt hat. :-)
DVAG / AachenMünchener kündigen - hab ich an alles gedacht?
Hi Chrizly92,
du darfst auf keinen Fall die Verträge kündigen (wie in der Überschrift genannt), sondern nur die Verträge widerrufen wie Klammlosewelt schon richtig geantwortet hat!
Nach Erhalt der Police habt ihr in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht - falls du anstatt "widerrufen" eben "kündigen" schreibst, dann bekommst du zu Recht eine Absage!
Gruß siola
Hab daran gedacht, danke :) Habe nur "Widerruf" und "ich widerrufe" verwendet :)
Da wir den Vertrag auch vorliegen haben meine Frage, warum ihr nicht abgeschlossen habt?
habe widerrufen und bin raus, danke für die Hilfe :-)