Duschhalterung und Amaturen Vermietersache?

8 Antworten

Ich würde sagen, dass so etwas Sache des Mieters ist.

Einzig, wenn diese Defekte beim Einzug bemerkt werden, muss das der Vermieter machen.

Der Vermieter muss nur, wenn etwas richtig kaputt ist. Du darfst das aber auf jeden Fall selber machen, bis 100 EUR im Jahr würdest du sowieso bei den meisten Vermietern zur Kasse gebeten.

Für einen Ersatz, sofern Austausch gemeint ist, sollte der VM gefragt werden und eine schriftliche Zustimmung vorliegen. Die Duschhalterung, aber nur diese, könnte VM-Sache sein, sofern keine Kleinreparaturklausel in dem MV festgeschrieben ist.

unsere Badezimmeramaturen würde ich gerne gegen neue ersetzen

Kannst Du gerne machen. Die alten aber aufheben und bei Auszug wieder montieren. Zahlen mußt Du in diesem Fall selbst.

Ob der Vermieter die Duschhalterung evtl. zahlen muß kommt drauf an warum die sie eingerissen ist. Normale Abnutzung/Altersschwäche muß er zahlen. Da greift auch, falls vereinbart, die Kleinreparaturklausel nicht.

Ist der Riss durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden mußt selbstverständlich Du zahlen.

Hallo,

in den meisten Mietverträgen steht sowas, dass der Mieter Rep. oder Instandhaltungen bis 100 EUR pro Jahr selber zu zahlen hat. Und da das ja nun wirklich "Kleinigkeiten" sind, wird sich dein Vermieter da wohl nicht dran aufhalten. Kannst ihn ja mal freundlich fragen, aber ich denke, dass er sich auf diesen Betrag berufen wird. Aber so kannst du dir wenigstens das aussuchen, was DIR gefällt.

LG