duplo schokoriegel duplo bausteine?

2 Antworten

Ein Namens oder Markenrecht, greift nur je nach dem wieweit ein Markenname, durch Anmeldung zur Marke, geschützt wurde, oder zu schützen ist.

Auch wenn Kinder die duplos, aus Plastik, gerne in den Mund nehmen, sind sie nicht zum essen gedacht, und die anderen nicht zum spielen. Zwei völlig verschiedene Produkte. Nicht erlaubt wäre, wenn jemand ein neues Spielzeug, oder einen neuen Schokoladenartikel so nennen würde.

Jede Marke ist laut § 14 Markengesetz zunächst nur geschützt "für" genau jene "Waren oder Dienstleistungen", für die die Marke Schutz genießt. So genau natürlich auch nicht, aber genau für eine Klasse von "Waren oder Dienstleistungen" (etwa "Bekleidung", oder "Süßwaren", oder "Spielwaren"), für die die Marke laut § 4 ebenda

  1. eingetragen ist, etwa bei dpma.de oder
  2. "Verkehrsgeltung erworben hat", oder
  3. "notorische Bekanntheit" erlangt hat.

Ein weitergehender Schutz gegen Nachäffer und Image-Abkupferer ist möglich per § 14 Absatz 2 Nummer 2 und 3. Aber halt selten gegen seriöse NIcht-Mitbewerber.

So gibt es ein Focus-Moped oder -Fahrrad und eine Zeitschrift und Weißgottnochwas. Alles friedlich nebeneinander.

Gruß aus Berlin, Gerd