Dürfen wir in unserer Mietwohnung Bilder aufhängen bzw. Nägel in die Holzwand schlagen?

8 Antworten

Wenns im Vertrag ausdrücklich verboten wurde, dann nicht, aber ob das dann rechtswirkend wäre, keine Ahnung. Man ist ja als Mieter nur Gast und nicht Eigentürmer. Wers genau wissen will, kann auch einfach den Vermieter fragen. Übertreiben sollte man es aber sicherlich nicht.

Ja das gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung.

Wenn die Holzverkleidung aber bei Auszug aussieht wie ein schweizer Käse, ist das keine normale Nutzung mehr. Ich finde es lobenswert das der Fragesteller/die Fragestellerin Gedanken darüber macht. Das tun leider nicht alle Mieter.

@anitari

Da magst du recht haben. Aber jedes Gericht würde der Mieterin recht geben. Das ist leider der normale gebrauch.... das ist der Nachteil an einer Holzvertäfelung, die Löcher sind nur mühsam wieder dicht zu kriegen.

Es gibt genügend Möglichkeiten (Klebetechnik) Bilder anzubringen. Da gibt es spezielle Pads aber auch doppelseitiges Klebeband etc. Löcher im Holz bekommst du nicht bzw. schlecht wieder weg, die Verkleidung wäre beschädigt und brächte u. U.Schadenersatzforderungen. Beton- /Ziegelwände sind da problemlos.

Im Prinzip DH. Wobei doppelseitiges Klebeband sich sehr schlecht wieder ablösen läst. Da sind diese Powerstrips (oder wie de Dinger heißen) besser.

Ja, das sollte wohl möglich sein in einer freiheitlichen Ordnung. Damit in Wänden aufkommende Schäden sind vom Vermieter hinzunehmen. Er erhält schließlich Miete und vefügt über die Mietkaution, sollten zu große Löcher dann mit eurem Auszug auszubessern sein.

Das Anbringen von Bildern darf Dir nicht verboten werden. Auch nicht mit Nägeln an Holwänden. Das zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch!