Dürfen Vermieter überhaupt nach Geschlecht entscheiden?

12 Antworten

Ein Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen, ja. Möglicherweise hat er mit männlichen Vermietern schlechte Erfahrungen gemacht, ist ja jedem seine Sache.

unddannkamessah  06.06.2016, 00:49

Da lässt sich sicher stundenlang diskutieren!
Was mir immer auffällt ist wie generell der Aufruhr um Diskriminierung zunimmt.
Ich möchte nicht sagen dass früher alles besser war, da sich wirklich viel zum besseren gewandelt hat, beispiele gibt es genug, aber ich habe das gefühl heutzutage kann man nicht mehr piep sagen ohne dass sich einer zutiefst verletzt fühlt... das bezieht sich jetzt auch gar nicht auf dieses thema, nur generell, was man so an lächerlichen storys hört!

unddannkamessah  06.06.2016, 00:32

Diskriminierung, ja. Aber in meinen Wohnungen würde ich trotzdem gerne selbst entscheiden dürfen.

unddannkamessah  06.06.2016, 00:28

Theoretisch hast du Recht, da du aber jeden ablehnen kannst den du willst, ohne einen Grund, ist dieser Paragraph quasi überflüssig. wie du bereits sagst, ja die realität ist immer ein wenig anders.

korbandallas  06.06.2016, 00:16

Er darf sie sich zwar aussuchen dabei aber nicht zwischen Männlein und Weiblein unterscheiden.

I know, in der Realität sieht das anders aus.

Deutschland muss schlichtweg mehr Häuser bauen, wie lang soll der s****ß eigentlich noch andauern?

Ein Vermieter darf doch frei entscheiden, an welche Person eine/seine Wohnung vermietet!

Es ist doch vollkommen unerheblich, ob das bereits in der Anzeige steht, es am Telefon erwähnt wird oder es gar nicht zu keinem Mietvertrag kommt, weil man sich dann erst als Mann outet ;-)

Falls Du mal Vermieter werden solltest, kannst Du für Dich ja alles anders regeln - auch das steht Dir dann frei!

Da der Vermieter allein entscheidet, an wen er vermietet, kann er natürlich auch nur an Frauen vermieten.

auf die ich bei meiner Wohnungssuche gestoßen bin, bei denen ausdrücklich weibliche Mieterinnen erwünscht waren.

Es kommt darauf an, wie das fomuliert wurde. Steht dort: "Nur an Frauen zu vermieten" oder steht in der Anzeige "Weibliche Mieter bevorzugt" bzw. "Weibliche Mieter erwünscht".  Da macht es schon einen Unterschied, da je nach Fomulierung nicht ausgeschlossen ist auch an Männer zu vermieten.

Andererseits, wo liegt das Problem? Egal ob man nun in eine Wohnungsanzeige schreibt: Nur an Paare, oder ohne Kinder oder ohne Haustiere, irgendwer fühlt sich immer diskriminiert.

Natürlich ist diese Art der Formulierung Diskriminierung und man könnte auch dagegen vorgehen. Allerdings stellt sich hier die Frage, was dir das bringen könnte. Ein Bußgeld für den Vermieter oder eine Wohnung bei einem Vermieter, der dich eigentlich nicht will.

Es gibt in jeder Personengruppe, auch bei Vermietern, engstirnige, ignorante Idioten und ja, ich finde auch, dass es das Letzte ist, seinen Mieter nach dem Geschlecht auszusuchen. Aber sieh es mal so: diese Leute haben ja meist ihre Vorstellungen fest im Kopf. Wenn sie also aus Rücksicht auf das Gleichbehandlungsgesetz nicht reinschreiben, dass sie Frauen bevorzugen, du dir Zeit nimmst, die Papiere zusammensuchst, hinfährst, dir Hoffnungen machst und dann am Ende die Wohnung aus demselben Grund nicht bekommst, ist das doch viel anstrengender und blöder. So spart dir das viel Zeit und Stress und du kannst dich auf die Wohnungen konzentrieren, wo man dich auch haben will.

Ich habe solche Anzeigen noch nie gesehen, aber wenn mir das passieren würde und ich eine Wohnung gefunden hätte, würde ich dann einfach mal anonym bei einem dieser Vermieter anrufen und sie nett darauf hinweisen, dass du einen Screenshot ihrer Anzeige gemacht hast und sie auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes gemeldet hast. So ein kleiner Schreck / Streich kann nicht schaden und weist sie zumindest mal mit einem kleinen Schreck darauf hin, dass ihre Ignoranz gesetzeswidrig ist... :)

Alles Gute und viel Erfolg bei der weiteren Wohnungssuche!

Es ist natürlich "nett" von dem Vermieter, gleich in der Wohnungsanzeige darauf hin zu weisen, dass er nur weibliche Mieter sucht. Dann brauchen sich die anderen keine Mühe mehr geben.

Rechtlich ist es - meines Erachtens - zweifelhaft und kann zu Klagen führen, denn es widerspricht dem Grundgesetz, eine Personengruppe von vorn herein auszuschließen. [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html]