Dürfen Fremde ohne mein Einverständnis Fotos von meinem Haus und Grundstück machen und diese an Dritte zur Verwendung weiter geben?

7 Antworten

Wenn sie nicht durch die Fenster ins Gebäude fotografieren oder von der Leiter hinter den Sichtschutz am Grundstück, dann ist es gemäß geltendem Urheberrecht grundsätzlich erlaubt.

Nein, das dürfen Sie nicht.

Ist das Verhalten strafbar?Gibt es Paragraphen dafür?

@guti63

Das hat mit der Privatsphäre zu tun.

Rechtsgrundlage?

War klar, dass bei einer solchen Aussage wiedermal keine Begründung erfolgt...

@migebuff

Es ist eine Verletzung der Privatsphäre, was willst Du mehr wissen, soll ich noch die Gesetzesvorlage für Dich suchen?

@verreisterNutzer

soll ich noch die Gesetzesvorlage für Dich suchen?

Ja, selbstverständlich. Zitiere bitte den Paragrpahen, der eine Aufnahme eines Gebäudes von einer öffentlichen Straße aus auf Augenhöhe untersagt. Ich möchte gern wissen, warum deiner Meinung nach alle Urteile zu diesem Thema falsch sind.

@migebuff

LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, Az. 324 O 791/08
§§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB

@verreisterNutzer

Leider falsch: Hier handelte es sich um Bilder, die innerhalb einer Wohnung entstanden.

@verreisterNutzer

LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, Az. 324 O 791/08
§§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB

Nein, ich hätte gern ein Zitat des Paragraphen, alternativ auch ein Urteil, welches besagt, dass das Fotografieren eines Gebäudes von der Straße aus untersagt ist. Das von dir genannte Urteil, bei dem es um das Eindringen in die Wohnung und um Innenaufnahmen geht, ist völlig uninteressant.

Ohne Hinweis, wo das Foto gemacht ist oder wem das Haus gehört, ohne erkennbare Verbindung zu irgend einer Person oder Örtlichkeit, ohne erkennbare Personen im Bild, wird  IMHO keinerlei Recht verletzt. Das wäre so als ob man ein beliebiges Stück Wald oder Landschaft fotografiert und verwendet.