Dürfen die mich ohne festen beweis anzeigen?

9 Antworten

Nein, darf die Polizei nicht.

Sie muß das tun.

Egal was auch immer die Polizei tut, sie tut das jeweils nicht, weil sie es darf, sie tut das, weil sie es tun muß.

Es bestehen Hinweise darauf, dass Du an einer Straftat beteiligt gewesen sein könntest. Hinweise - keine Beweise.

Alleine dann bereits ist dei Polizei verpflichtet, ein Strafverfahren zu eröffnen und alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen. Tut das ein Polizist nicht, wird er bestraft.

Ob aus dem Strafverfahren was wird oder was da rauskommt, das entscheidet nicht die Polizei, die hat das nicht zu entscheiden.

Entschieden wird das ausschließlich zunächst von der Staatsanwaltschaft, zuletzt einem Gericht gar, je nach Verlauf.

Dazu gehört bei einem Hinweis auf BTM-Konsum auch eine Meldung an die Führerscheinbehörde - und wieder hat die Polizei dabei nichts zu entscheiden, nur die Behörde.

Vergiss Dein Bild von der Polizei, dass die irgendwas darf. Die muß tun und hat, außer bei Gefahr im Verzug, nichts zu entscheiden.

Du braucht mit Polizisten auch gar nicht erst zu diskutieren. Die machen die Regeln nicht, die setzen sie nur um, im Idealfall tupfengenau und fadengerade. Keinen mm mehr oder weniger.

Wenn Du ein Problem damit hast, warum welche Regel so ist, wie sie ist, diskutiere das mit dem, der die Regeln macht, dem Gesetzgeber, welches ist der jeweilige Landtag oder der Bundestag.

Falls Du angezeigt worden bist, dann wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.
Lässt sich der Verdacht nicht erhärten, wird die Anzeige bzw. das Verfahren eingestellt, aber es können dennoch führerscheinrechtliche Probleme auf Dich zukommen, sobald die Führerscheinstelle von dem Vorfall erfährt. Du musst dann vermutlich ein ärztliches Gutachten (äG) absolvieren (auf eigene Kosten), in deren Verlauf auch Urin-Screenings fällig werden.

http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

Angezeigt wird dauernd, jeder und aller Scheiß - auch ohne Beweis.

Entscheidend ist, was dann das Verfahren zutage bringt. Sie brauchten an dem Abend keinen Beweis. Der Verdacht reicht. Das Screening wird es ja zeigen. Auch den langfristigen Konsum. Die Maßnahmen der Führerscheinstelle und die der Staatsanwaltschaft laufen zwar irgendwann zusammen, sind aber grundsätzlich unabhängig voneinander.

Gruß S.

Wenn die Polizei das wirklich der FSS meldet und du ein Screening von der FSS aus machen musst, musst du das Screening (ca 100-120€) selbst zahlen, auch wenn es negativ ausfällt.

Rockuser  12.11.2016, 00:31

Nö, das kann nicht sein. Einen Drogentest den man wegen Tatverdacht auferlegt bekommt, muss man nur dann zahlen, wenn er Positiv ausfällt.

rukkk  12.11.2016, 00:35
@Rockuser

Wenn die Führerscheinstelle Zweifel hat ob jemand geistig/charakterlich geeignet ist ein KFZ zu führen, ist die jeweilige Person verpflichtet die Zweifel auf eigenen Aufwand/Kosten zu widerlegen oder den Führerschein abzugeben. Kein Witz.

Wenn die Polizei das wirklich zur Anzeige bringt, wird diese mit großer Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Wenn sie es aber der FSS meldet, wird diese mit größter Wahrscheinlichkeit zum Screening laden, unabhängig davon ob man überhaupt am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Wenn der Test negativ ist dann kann dir nichts passieren.