Wann kommt ein brief von der Führerscheinstelle?
Hallo Leute,
Wurde im Februar mit 1000 euro verurteilt weil bei mir 140g Marihuana in der wohnung gefunden wurde. Bei der durchsuchung musste ich keinen Drogentest machen und sonst kam noch kein schreiben von der Führerscheinstelle. Die Richterin meinte auch es sei glaubwürdig wieso ich nicht mehr Konsumiere, wegen der arbeit usw. Konsumiere auch seid einem jahr nicht mehr, habe damals ja Täglich geraucht.
Meine frage, kommt noch was von der Führerscheinstelle oder habe ich in der sache endlich meine Ruhe. Weil ich ja noch den alten freundeskreis habe und die ja noch konsumieren und wenn die das machen muss ich den raum verlassen da sich der Rotz ja in den Haaren festsetzt, MPU passt nehmlich garnicht in mein Leben, da ich kundendienstlich unterwegs bin.
2 Antworten
Wieso soll etwas von der Führerscheinstelle kommen?
Bist du mit dem Zeug beim Fahren erwischt worden? Denke mal nein.
Somit ist es nur der Besitz, der bestraft wurde. Oder hat dier Richter dir den Entzug der Fahrerlaubnis mit aufgebrummt?
Nein, von denen kommt niochts. Da du ja nicht gefahren bist. Denn dann müssten die ja auch jeden angetrunkenen zu hause den Führerschein wegnehmen. :-)
Wenn die Polizei jemanden mit Drogen erwischt muss das an die Führerscheinstelle gemeldet werden, egal ob der Konsument gefahren ist oder nicht.
Die Führerscheinstelle verlangt dann meistens zumindest ein ärztliches Gutachten.
das ist richtig, aber da kommt nichts von denen.
Natürlich kann sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Dir melden,
denn gemeldet wird der Vorfall sicher - auch wenn Du nur Fußgänger gewesen bist.
Ob die Fahrerlaubnisbehörde dann reagiert ist aber ein "kann", d.h. es muss nicht sein.
Wie das nun in Deinem Fall aussieht wird Dir hier niemand beantworten können, die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens kann durchaus erst Monate nach Bekanntwerden des Drogenkonsums erfolgen.
Gibt es eine Verjährungsfrist, weisst du das?
Gibt es nicht.
Eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt aufgrund des StVG, §2 Abs.12 https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/\_\_2.html
Alles Weitere ist Verwaltungsrecht, die Fahrerlaubnisbehörde wird aber in der Regel sofort entscheiden ob sie Deine Fahreignung überprüfen will oder nicht.
Nein hat sie nicht, aber heutzutage wollen die ja wegen jeden scheiss die fahrerlaubnis abziehen und zur mpu schicken, scheiss geld gemache. Mach mir in der hinsicht halt sorgen.