Dürfen Bilder von mir in Zeitschriften verwendet werden, bei welchen ich nicht direkt zugestimmt habe?

7 Antworten

Hallo,

Aus § 23 KUG ergeben sich die klaren Ausnahmen, wann die Einwilligung eines „Fotografierten“ bei der Veröffentlichung NICHT notwendig ist:

  • Wenn der eigentliche Grund der Aufnahme nicht die Person, sondern ein Bauwerk oder ein Ereignis ist und Personen nur zufällig abgelichtet werden … (das dürfte hier bei dir sicher zutreffen, denn es ging ja um den Viehabtrieb bei dem Foto und nicht um dich. Du bist da nur zufällig drauf gelandet ....)
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Brauchtum) besteht ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Teilnehmer spielen hier gar keine Rolle …. (auch das dürfte hier bei dir zutreffen, denn die Öffentlichkeit interessiert der Viehabtrieb als Brauchtum - und nicht deine Person.

Das Bild erscheint in Zeitschriften sicher auch nicht im Zusammenhang mit deiner Person, sondern immer dann, wenn es um einen Artikel über den Viehabtrieb geht - und somit kannst du da leider nichts gegen machen.

Wahrscheinlich hat der Fotograf das Bild bei einem Bilderdienst eingestellt (Depositphoto, Pixabay, etc. pp) und dort kann sich nun jeder, der grade ein passendes Foto zum Viehabtrieb braucht, das Bild herausnehmen.

Tekken123 
Fragesteller
 19.09.2020, 18:03

Danke für die umfangreiche Antwort. Zu Punkt eins: Also zufällig, klingt in Anbetracht der Bilder, für mich falsch. Ich bin in der Mitte des Bildes (nur ich), quasi wie ein Portrait. Kann ich da wirklich nichts machen, zumindest, dass diese Bilder nicht mehr verwendet werden ?

dsupper  19.09.2020, 18:31
@Tekken123

Aber auf dem Bild bist ja sicher nicht du die Hauptperson - sondern eben der Almabtrieb?

Such doch mal z.B. bei Depositphotos oder Pixabay oder anderen Bilderdatenbanken nach dem Foto. Wenn es so häufig Verwendung findet, wird es in einer solchen Bilddatenbank hinterlegt sein, wo es jeder einfach verwenden kann. Wenn du es findest, schreibst du den Betreiber der Datenbank an, dass du der Verwendung des Bildes widersprichst und er es entfernen soll.

Das wird i.d.R. recht schnell erledigt. Ansonsten muss in den Zeitschriften, in denen es veröffentlich wurde ja auch eine Bilderquelle aufgeführt sein, das ist Vorschrift. Dann weißt du zumindest, wo das Bilder hinterlegt ist und kann dort der Verwendung widersprechen.

Das nennt man Konkludente Zustimmung. Die Situation wurde von dir durchgeführt um gesehen zu werden. Du wurdest offen fotografiert und hattest keine Einwände vorgebracht. Die Bilder sind auch nichtEhrverletzend, im Genteil. Du hast auch die Fotos bereits öfter gesehen und keinen Einspruch erhoben.

Jetzt ist es so wie es ist. Sei Stolz auf dich.

Das ist nicht so leicht zu beantworten. du hast zwar das "Recht auf das eigene Bild", doch normale Fotos dürfen veröffentlicht werden. Wenn der Fotograf aber damit Geld verdient oder es für Werbezwecke nutzt, schaut die Situation schon ganz anders aus. Wenn du den Fotografen kennst, setzt dich mal mit ihm in Verbindung und versuche es zu klären. Anderenfalls bleibt dir nur eine Anzeige, doch man kann schwer beurteilen, ob du damit etwas erreichen kannst.

Woher ich das weiß:Recherche
Tekken123 
Fragesteller
 19.09.2020, 17:37

Hi, danke für die Antwort. Ich bin mir sicher, dass der Fotograf damit Geld verdient hat. Und in einem Klatschblatt aufzutauchen, in Kombination mit einem Artikel über Almabtrieb im Allgäu, ist doch Werbung?

Aveairam  19.09.2020, 17:41
@Tekken123

Das ist klarerweise Werbung, die er sich sicher gut bezahlen hat lassen.

Kommt drauf an, ob du nur Beiwerk des Fotos bist oder eindeutig das Motiv.

Wärst du eindeutig das Motiv könntest du Schadensersatz vom Fotografen einfordern. Mit nem guten Anwalt, der alle Publikationen herausfindet, könnte da ein gutes Sümmchen zusammenkommen.

Wenn du nur Beiwerk bist, hast du allerdings keine Rechte, bzw. müsste dann ein Gericht entscheiden, ob dir da Bildrechte zustehn.

Tekken123 
Fragesteller
 19.09.2020, 17:40

Hi, danke für die Antwort! Da bin teilweise nur ich drauf. Riesengroß in Zeitungen gedruckt.

Uneternal  19.09.2020, 17:42
@Tekken123

Dann könntest du denke ich auf jeden Fall was rausholen. Such dir nen Anwalt und verklage ihn.

Ja, weil es nunmal eine öffentliche Veranstaltung war.

Tekken123 
Fragesteller
 19.09.2020, 17:34

Danke für die Antwort. Woher weißt du das? Ist das 100% sicher ?