Nachbar fliegt mit Drone über mein Gelände und filmt darf er das?

9 Antworten

Damit verletzt er das Persönlichkeitsrecht von Dir und das hier verankert: Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG.

Ähnliche Fälle enden idR. mit einem Unterlassungsurteil (relativ hohe Buße im Wiederholungsfall), dazu kommen die Kosten für das Verfahren und den Anwalt des Klägers.

Hi,
Du weist nicht, was er tatsächlich gefilmt hat. Die Kamera lässt sich oft auch neigen usw. Evt. bist du oder dein Grundstück nichtmal auf dem Bild. Und dies zu beweisen (das du drauf bist) dürfte schwer sein. Prinzipiell darf er schon über sein Grundstück fliegen und auch filmen - sofern eben gegen keine Gesetze verstoßen wird.
Hier ist vor allem interessant wo ihr wohnt und welche Drohne er hat.

Aber ganz ehrlich:
Ignoriere ihn. Vermutlich geht es ihm gar nicht um dich und vermutlich verliert er demnächst eh das Interesse an der Fliegerei. Auch gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten seinen Nachbar auszuspionieren oder zu terrorisieren als mit ner Drohne rumzuschwirren, falls dies deine Sorge sein sollte.

Wenn es dennoch stört:
Bei der Polizei melden und sagen die sollen mal kommen.

LG

Ich schließe mich meinem Vorgänger an.... Ignoriere ihn. Beste Mittel.. Ansonsten Unterlassungsklage

Unabhängig davon ob er filmt oder nicht darf er dein Grundstück gar nicht erst überfliegen.

Welche Straftat wäre das?

@Razer21

Keine Straftat, eventuell ne Ordnungswidrigkeit. Aber in jedem Fall hast du einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn.

@Razer21

Land beziehungsweise Hausfriedensbruch.

Hallo erstmal nein dein Nachbar darf das nicht ohne deine Erlaubnis. Weil er hiermit in deine Privatsphäre eingedrungen ist. Wenn dies immer und immer wieder passiert könnten sie auch die Polizei einschalten wahrscheinlich kriegt er dann eine Ermahnung das er das nicht mehr tuhen soll . Vielleicht könne sie auch eine Anzeige machen . Ich kann auch falsch liegen ich bin keiner von der Polizei oder so etwas LG

Lan

Woher ich das weiß:Recherche

Die richtigen Antworten sind schon gegeben worden.

Bevor Du rechtliche Schritte einleitest würde ich erst einmal sachlich mit ihm reden, dass Du das nicht willst und das er damit Deine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Ist er uneinsichtig, dann würde ich ihm sagen, dass Du dann rechtliche Schritte einleiten musst.