Privatinsolvenz - Arbeiten trotz voller Erwerbsminderung auf Dauer?
Habe vor kurzem die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer rückwirkend bewilligt bekommen und befinde mich seit 4 Wochen in der Privatinsolvenz. In 14 Tagen habe ich meinen ersten Termin beim Treuhänder. Kann der Treuhänder verlangen, das ich trotz voller Erwerbsminderung arbeiten gehe? Sind Fragen zu meinem Gesundheitszustand (Diagnosen etc.) zulässig und muß ich diese beantworten? Und kann der Treuhänder Akteneinsicht bei der Dt. Rentenversicherung verlangen. Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Hallo User55XYZ,
Sie schreiben:
Privatinsolvenz - Arbeiten trotz voller Erwerbsminderung auf Dauer?<
Antwort:
Volle Erwerbsminderungsrente heißt im Klartext, daß Sie auf Dauer, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar sind!
Niemand kann Sie dazu zwingen, zu arbeiten!
Ihre gesundheitlichen Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!
Der Treuhänder muß sich mit Ihrem Rentenbescheid zufrieden geben und hat keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht in Ihre Rentenakte!
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht, ob Ihnen ggf. Beratungshilfe zusteht!
google>>
gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrda
Hallo, der Treuhänder hat keinen Anspruch auf nähere Angaben. Das Du nicht arbeiten kannst ist aktenkundig. Er kann dich nicht zwingen. Die Schweigepflicht wurde schon angesprochen. Der Rentenbeschein zeigt u.a. auch die Rentenhöhe. Diese wird wahrscheinlich unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Somit hast Du nichts zu befürchten. LG Peter
nein,das kann er nicht,geh was sollste denn beim Treuhänder?versteh ich nicht
Treuhänder= Insoverwalter= Pflicht bei Insoverfahren.