Privatinsolvenz - Arbeiten trotz voller Erwerbsminderung auf Dauer?

3 Antworten

Hallo User55XYZ,

Sie schreiben:

Privatinsolvenz - Arbeiten trotz voller Erwerbsminderung auf Dauer?<

Antwort:

Volle Erwerbsminderungsrente heißt im Klartext, daß Sie auf Dauer, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar sind!

Niemand kann Sie dazu zwingen, zu arbeiten!

Ihre gesundheitlichen Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!

Der Treuhänder muß sich mit Ihrem Rentenbescheid zufrieden geben und hat keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht in Ihre Rentenakte!

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht, ob Ihnen ggf. Beratungshilfe zusteht!

google>>

gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrda

Hallo, der Treuhänder hat keinen Anspruch auf nähere Angaben. Das Du nicht arbeiten kannst ist aktenkundig. Er kann dich nicht zwingen. Die Schweigepflicht wurde schon angesprochen. Der Rentenbeschein zeigt u.a. auch die Rentenhöhe. Diese wird wahrscheinlich unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Somit hast Du nichts zu befürchten. LG Peter

nein,das kann er nicht,geh was sollste denn beim Treuhänder?versteh ich nicht

Treuhänder= Insoverwalter= Pflicht bei Insoverfahren.