Rückwirkend Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Änderung, auch bereits rechtskräftiger Steuerbescheide, ist möglich.

Denn der Bescheid über die Feststellung eines Behinderungsgrades ist ein sog. Grundlagenbescheid der Bindungswirkung für den Steuerbescheid (= Folgebescheid) entfaltet.

Lt. § 175 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung ist ein Steuerbescheid zu ändern soweit ein Grundlagenbescheid (Bescheid Versorgungsamt), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid (Einkommensteuerbescheid) zukommt, erlassen wird bzw. der Steuerbescheid ist zu ändern lt. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).

Ein rückwirkendes Ereignis liegt u. a. dann vor, wenn durch einen Verwaltungsakt (Bescheid Versorgungsamt) festgestellt worden ist, dass sie die Grundlage für die Gewährung einer Steuervergünstigung bildet.

Geregelt in § 175 Abs. 2 Abgabenordnung.

Nein, du kannst, wenn der Steuerbescheid rechtskräftig ist, nichts mehr rückwirkend geltend machen.

Aber mach dir mal keine Sorgen. Der Schwerbehindertenantrag geht bei einer Krebserkrankung sehr schnell durch. Idiotisch, oder.

Sollte der Steuerbescheid kommen und du noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, dann leg Einspruch ein und schick den Antrag den du beim Versorgungsamt gestellt hast bei dem Einspruch mit.

Du kannst beim Versorgungsamt um Rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderung ab Diagnosestellung bitten.

Das Finanzamt berichtigt seine Steuerbescheide bis zu 3 Jahre zurück.