Dringend Führungszeugnis und BTM Eintragung?

5 Antworten

Hallo Msi,

Dass der BTM-Verstoss in Deinem Führungszeugnis steht, ist schon richtig. bei 90 Tagessätzen bist Du vorbestraft, aber auch 15 Tagessätze gehen ins Führungszeugnis ein.

Du wirst es nicht da rauskriegen. Ich würde an Deiner Stelle mit Deinem Arbeitgeber reden und erklären was vorgefallen ist. Auch wenn Du es auf keinen Fall musst, biete Deinem Arbeitgeber einen Drogentest an, um zu beweisen, dass Du nichts nimmst (was ich jetzt mal annehme).

Weiterhin ist fraglich, was der Eintrag überhaupt für Konsequenzen haben könnte. Hast Du bei der Einstellung angegeben, ein sauberes Führungszeugnis zu haben oder ist im Rahmen der Ausbildung festgelegt, dass es keine Vorfälle geben darf?

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen!!

vg

Lenox

Hallo Lenox Danke für die schnelle Antwort,. Also darüber habe ich auch schon nachgedacht,mit ehrlichkeit sollte man ja schon eher das Vertrauen des Arbeitgebers gewinnen können,es zeigt ja vieleicht auch wie wichtig mir das ganze ist und das ich wirklich unschuldig bin und mit einem Drogentest wäre ich sicher einverstanden ich habe mit so etwas nichts am Hut, Ja es ist halt nunmal so das ein BTM Verstos im Führungszeugnis im Gesundheitswesen nicht gerne gesehen wird was auch verständlich ist aber ich denke mal die Entscheidung liegt immernoch beim Arbeitgeber,Ja die Frage wurde im Vorfeld schon gestellt und habe sie mit nein beantwortet da ich ja in der annahme war es steht nicht drinne und ich die Geldbuse ja auch sofort bezahlt hatte.,. Vielen Dank nochmal Mfg

@Msi87

hm, das wird im Zweifel kniffelig, Gibt es bei Deinem Arbeitgeber so etwas wie einen Betriebsrat oder Personalrat? Hast Du als Azubi einen Art Vertrauensmann oder irgendein Ansprechpartner, mit dem Du zunächst einmal darüber reden kannst?

Ich denke es kann helfen, wenn Du Dir etwas Unterstützung holst. Wenn Du gefragt wirst, warum Du die Frage mit "nein" beantwortest hast, kannst Du sicher argumentieren, dass Du selbst keine Drogen nimmst, nie genommen hast und einfach zur falschen Zeit am falschen Ort warst. Biete den Drogentest an, verdeutliche nochmal, wie wichtig Dir die Ausbildung ist.

Du kannst mich gerne auch hier bei Gute Frage per Nachricht anschreiben.

Kopf hoch, das wird schon!

@MLenoxx

Ja schon dies wäre meine Mentorin und Lehrerin,die uns aber gleich am ersten Tag sagte das soo etwas nicht geduldet wird etc,. was auch klar ist sie kann ja nicht vor der Klasse sagen ja nehmt drogen aber seit vorsichtig ect lol.,., Ich denke es wird der beste Weg seien mit offenen Karten zu spielen und wie gesagt einen Drogentest anbieten und einfach zeigen das es mir wirklich sehr wichtig ist,es ist wirklich mein Traum diesen Beruf aus zu üben,nun habe ich endlich einen A.Platz und dann sowas ,seufz, Aber wirklich vielen Dank für die Hilfe ,es baut etwas auf,ich werde dich auf jedenfall auf dem laufenden halten und bei Fragen auf dich zurück kommen,., in diesem Sinne vilen Dank und noch einen schönen Abend,., Mfg Msi87

Verstöße gegen das BtM sind keien Kavaliersdelikte. Ein FZ erhalten Behörden (Belegart O) und für du (NB). Du brauchst also das NB. Das geht nicht anders.

Hallo, es gibt unterschiedliche Führungszeugnisse (FüZ). Das ist einmal das private, dann das "erweiterte", wenn Du mit Kindern oder Jugendlichen arbeitest und das Behörden-FüZ. Hier stehen mehr Auskünfte drin als in einem privaten FüZ. Allerdings kannst Du in dieses FüZ nur Einsicht beim zuständigen Amtsgericht nehmen. Das muss in dem Antrag extra angekreuzt werden.

Die Fristen zur Löschung nennt der § 45 Bundeszentralregistergesetz. Das kannst Du einsehen beim Bundesjustizamt unter

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051282/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ei...

Auf deren Homepage

bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR__node.html

gibt es auch alle Infos zum FüZ. Da wird dann auch aufgeführt, in welchen Fällen überhaupt ein Eintrag erfolgt. Außerdem gibt es hier noch weitergehende Infos, wie z. B. Löschung von Einträgen, Unterschiede zwischen privatem FüZ, Behörden-FüZ (Belegart O oder P) und erweitertem FüZ, FüZ-Beantragung bei Wohnsitz im Ausland, Eintragungen von Freiheits- und Geldstrafen usw.

Es wird auch mit dem Märchen aufgeräumt, nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen würden eingetragen. Es gibt nämlich eine Reihe von Ausnahmen, die durchaus einen Eintrag zur Folge haben. Also mal in einer stillen Stunde sich anschauen. Da bekommst Du die Infos aus erster Hand.

Ins erweiterte Führungszeugnis kommt bei manchen Straftaten sogar schon die Anzeige, selbst wenn man freigesprochen wird.

Ich durfte beispielsweise auch meinen Beruf an den Nagel hängen weil ich ne Anzeige wegen sexuellen Handlungen gegenüber einer Minderjährigen am Hals hatte. Das ging damals nicht mal vor Gericht, da ich zur angeblichen Tatzeit arbeiten war, und zwar rund 800km entfernt. Nutzt leider nichts.....

"Rechtsstaat"

hattest du vorher schonmal ein Problem mit dem Gesetzt ?

Ich habe ein Führunngszeugnis der Stufe 0 beantragt da steht eigentlich alles drin und meine 2 monate auf Bewährung standen nicht drin !

Wenn dumehrmals zu Tagessätzen verurteilt worden bist steht es drin ! hast du die Tages Sätze schon bezahlt ?

Hallo, nein war mein erster Delikt und ja die Geldbuse habe ich direkt beglichen,., Ich versteh das nicht,.,