Doppelte Haushaltsführung: Kaufdatum von Einrichtung?

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Nein, keine Sorge. Die wurden nicht zu früh angeschafft. Solange die Anschaffung aufgrund der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erfolgte handelt es sich um Werbungskosten. Nur wenn sie deutlich eher angeschafft worden sind stellt sich berechtigterweise Frage ob die Anschaffung tatsächlich hierdurch veranlasst war. Sie sollte also nicht vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgt sein.