Diversion - Polizei?

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Die Polizei hat in Strafverfahren überhaupt nichts zu entscheiden.

Über das Diversionsverfahren im Jugendstrafrecht entscheidet zunächst die Staatsanwaltschaft nach § 45 JGG. Später ist dann auch noch die Entscheidung durch das Gericht möglich, nach § 47 JGG.

Die Polizei entscheidet nicht, wie ein Verfahren abläuft, sie ermitteln nur, und wenn diese abgeschlossen ist, entscheidet der StA.

Zu erst die Polizei -> die Schickt dann die Akte zur Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob Anklage erhoben wird oder ob z.B. ein Diversionsfall vorliegen könnte ( falls der Jugendliche z.B. noch nie strafällig war ) und ggf. Sozialstunden etc. ausreichend wären.

Artus01  25.05.2022, 11:23
Zu erst die Polizei

Die Polzei hat überhaupt in Strafsachen nichts zu entscheiden.

die Schickt dann die Akte zur Staatsanwaltschaft.

Das muss sie, und zwar zügig.