Die Gemeinde hat einen Fehlanschluss im Kanalsystem festgestellt. Wir haben unsere DH Hälfte vor 35 J. schlüsselfertig gekauft. Ist der Bauträger noch haftbar?

2 Antworten

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Es ist wie immer sehr wichtig, zu verstehen was wirklich gemeint ist.

Wenn Deine Gemeinde Dir einen Fehlanschluss unterstellt, dann wird sie auch gesagt haben was falsch angeschlossen wurde. Ein Fehlanschluss definiert sich über die in der Gemeindesatzung festgelegten Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder, hier die Entwässerungssatzung.  Entscheidend ist wie die Entwässerung technisch funktioniert. Es gibt unterschiedliche Entwässerungskonzepte, Trennsystem und Mischsystem. In einem Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser in einem Rohr transportiert, hier kann es keine Fehlanschlüsse geben. Bei einem Trennsystem, wo Schmutzwasser im Schmutzwasserkanal und Regenwasser im Regenwasserkanal (2 Kanäle also) transportiert werden, gibt es häufiger Fehlanschlüsse. Bei Dir wird also entweder ein Schmutzwasserhausanschluss an einen Regenwasserkanal (unwahrscheinlich) oder eine Regenwasserhausanschluss an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen sein, das ist dann ein Fehlanschluss.

Oder aber ein Regenfallrohr zB. das an den Schmutzwasserhausanschluss angeschlossen wurde und somit indirekt in den Schmutzwasserkanal Regenwasser einleitet. Das wäre auch ein Fehlanschluss.

Regenwasser gehört nicht in den Schmutzwasserkanal sondern in den Regenwasserkanal oder in einen Graben/Gewässer.

Nach 35 Jahren die Baufirma haftbar zu machen? Da würde ich ersteinmal prüfen, ob die Firma noch existiert und dann einen Anwalt fragen.

chvoyage  17.09.2015, 07:29

Nachsatz: Ich würde mich erkundigen, wie es zu der Aussage kommt, dass es sich um einen Fehlanschluss handelt. Wenn nur festgestellt wurde, dass sauberes Wasser läuft kann es sich auch um eindringendes Grundwasser handeln. Wenn der Hauptkanal "genebelt" worden ist und Rauch aus einem Regenfallrohr aufsteigt, dann liegt tatsächlich ein Fehlanschluss vor. Bei der Kostenlage würde ich dem genau nachgehen und festgestellt wissen wollen, dass tatsächlich aus meinem Eigentum ein Fehlanschluss wirksam ist.

Katinka1953 
Fragesteller
 20.09.2015, 13:52

Danke für die ausführliche Antwort. Der Hauptkanal wurde bei uns genebelt und aus dem Regenfallrohr kam leichter Rauch. Bei unserem Haus gab es damals auch nur einen nicht zwei Kanäle, der scheint nun falsch angeschlossen zu sein. Bei der Hausabnahme war damals alles in Ordnung. Wir haben damals extra schlüsselfertig gekauft, da wir keine Zeit hatten uns um den Bau zu kümmern. Da nimmt man schon an das alles stimmt.

Nach 35 Jahren kommt nun die Gemeinde und überprüft durch Berauchung. Hat die Gemeinde das Recht nach dieser langen Zeit noch eine Änderung zu verlangen?

Vor 1 Jahr haben wir für viel Geld unseren Vorgarten neu angelegt, darf gar nicht daran denken das alles wieder aufgebuddelt werden muss!

Die Baufirma gibt es noch. Werden wohl nicht ohne Anwalt auskommen.

chvoyage  20.09.2015, 15:46
@Katinka1953

Dann ist schon einmal die technische Seite eindeutig geklärt, bis auf die Frage, ob das Regenfallrohr direkt an den Hauptkanal oder aber indirekt an den Schmutzwasserhausanschluss angeschlossen ist.  Wie auch immer, wenn die Gemeinde nachträglich von einem Mischsystem auf ein Trennsystem umstellt, dann stellt sich die Frage wer für die Umschlusskosten zuständig ist. Das ergibt sich alles aus der Gemeindesatzung (Entwässerungssatzung). Wahrscheinlich gibt es auch eine Regenwassergebühr in Eurer Gemeinde die Ihr wahrscheinlich auch bezahlt. wenn das so wäre, dann zahlt Ihr mit der Regenwassergebühr auch die Umschlusskosten. D.H. die Gemeinde muss die Umschlusskosten tragen einschließlich wieder Herstellung des dann beschädigten Gartens.  Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Grundstückseigentümer dafür haftbar gemacht werden kann. Aber nix ist unmöglich. Ich würde daher einmal die Entwässerungssatzung genau studieren, daraus muss es eindeutig hervorgehen. Dann kann man sich normalerweise den Anwalt sparen.

Nein , den ganz sicher galt in der Gemeinde um 1970 ein anderes Kanalisationssystem.

Das hätten die Gemeindschläfer schon vor Jahren erkennen sollen und sie um Änderung bitten.

Katinka1953 
Fragesteller
 16.09.2015, 13:36

Danke, das macht ein bisschen Hoffnung das der neu angelegte Garten nicht wieder aufgebuddelt werden muss. Unser Baubeginn war 1979/ 1980, hoffentlich trifft das noch zu.

chvoyage  17.09.2015, 07:25
@Katinka1953

@Kuestenflieger 

woher willst Du das denn so sicher genau wissen? Du scheinst ja ein ganz ausgeschlafener zu sein. Und ob auf der Gemeinde jemand geschlafen hat ist ja wohl eine Vorverurteilung auf der Grundlage von Unkenntnis und damit Stammtischniveau. Ich kann auch nicht erkennen, das Deine Antwort die Frage ernsthaft beantworten will, weil sie einfach völlig unsachlich ist. Ein Fehlanschluss zu identifizieren ist schwierig und Kostenaufwendig und wird in aller Regel nur durch Zufall entdeckt. Für solche Antworten ist hier im Forum eigentlich kein Platz.