Hausfundament, undichte Fuge, Wassereintritt - Versicherungsschaden?

Wassereintritt an den Wänden und am Boden - (Recht, Haus, Bau)

5 Antworten

Nur wenn du auch gegen "Elementarschäden" versichert bist.

Hallo Foxi55,

wenn es sich um Regenwasser handelt, das von außen eingedrungen ist, wird das nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Sollte der Schaden durch einen Starkregenfall mit einer Überschwemmung des Grundstückes einhergegangen sein, so greift hier nur die Elementarversicherung,

Überschwemmung bedeutet, dass bei Starkregen das Grundstück großflächig mit einer Wasserschicht bedeckt ist.

Ich fürchte, dass diese bei Euch nicht vorhanden ist. Du rufst jetzt Deine Gebäudeversicherung an - nur die ist erster Ansprechpartner - und klärst ab, inwieweit eventuell, vielleicht und möglicherweise Versicherungsschutz besteht. Jemand anders wird Dir diese Fragen nicht korrekt beantworten können. 

Mehr können wir von hier aus nicht dazu sagen. 

Das kann hier keiner beantworten. Ich gehe davon aus, dass hier keine Versicherung die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen wird. Es sei denn, man hat eine sog. Elementarversicherung.

So wie es beschrieben wird, könnte es sein, dass die Kelleraussenwände nicht gegen Wassereintritt abgesperrt sind. Oder die Abdichtung Löcher hat und somit kann Wasser eindringen.

Wenn schon die Kellerwände freigelegt werden, dann sollte man nicht nur die vorhandenen Fugen schliessen, sondern darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, die Kelleraussenwände neu zu beschichten, um diese gegen Wassereintritt zu sperren.

Rede mit deinem Versicherungsvertreter, ob er das glaubhaft seiner Gesellschaft schildern kann. Bei GF kann das keiner beantworten. 

Musst du mit deiner Versicherung ankören