Deutsche Bahn AG betrug

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Einen Betrug sehe ich hier mangels eines Vermögensschadens nicht. Der Tatbestand der Erschleichung von Leistungen nach § 265a Abs. 1 ist dagegen erfüllt.

Ich frage euch nun, was ich am besten in diesen Bogen reinschreibe und oder auch Ihnen meine momentan missliche Lage erklären so

Nicht unbedingt die beste Idee, die Schuld gleich einzugestehen und von persönlichen Problemen erzählen (und sich eventuell selber noch schlechter darzustellen a la: ist doch eh arbeitslos, kauft sich nie ein Ticket usw.). Diese Delikte können nur vorsätzlich begangen werden, eine Taktik könnte sein, den Vorsatz diesbezüglich abzustreiten, zum Beispiel mit der Ausrede, man hätte gedacht, das Ticket sei gültig und sei sich keiner Schuld bewusst gewesen. Eine recht schwierige Argumentation, das hängt auch davon ab, wie man sich präsentiert.

john4711  20.01.2014, 17:44

Einen Betrug sehe ich hier mangels eines Vermögensschadens nicht.

Der Fahrgast täuscht das Verkehrsunternehmen über die Tatsache, dass er das vertraglich vereinbarte Beförderungsentgelt nicht entrichtet hat. Deswegen kann das Verkehrsunternehmen seinen Anspruch nicht geltend machen und erleidet daher einen Schaden in Höhe des geschuldeten Beförderungsentgelts.

Haglaz  28.01.2014, 00:36
@john4711

Das ist nicht richtig, Betrug bedarf immer zwingend einer Vermögensverfügung, das heißt grob gesagt das Opfer muss das Vermögen von sich aus raus geben (Bargeld, Überweisung). Ein entgangener Gewinn ist zwar zivilrechtlich beachtlich und kann eingeklagt werden, er genügt jedoch nicht für eine Vermögensverfügung im Sinne des Betrugstatbestandes, Betrug ist hier demnach nicht gegeben. Erst recht würde es am Vermögensschaden scheitern, ein potentiell entgangener Gewinn ist kein Schaden im Sinne der juristischen Definition.

Was war denn das für ein Ticket und war es überhaupt gültig? Wenn du ein Monatsticket gefunden hast, das nicht übertragbar war, dann hast du damit versucht zu betrügen. Solche Tickets kann man bei der DB oder Verkehrsgesellschaft abgeben.

Deine wirtschaftliche und persönliche Lage spielt überhaupt keine Rolle beim Schwarzfahren. Du bist ganz allein dafür verantwortlich, deine Tickets zu bezahlen oder zu Fuß zu gehen. Selbst ein Sozialticket muss selbst (zu einem günstigeren Preis) bezahlt werden und gilt in der Regel nur für die eigene Stadt. Bist du unterwegs für Bewerbungen, dann kannst du dir die Ticketkosten vom Jobcenter bezahlen lassen. Schon klar, dass ein Vorstellungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat.

Wer häufiger beim Schwarzfahren erwischt wird und die Strafen nicht bezahlt, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen und einer empfindlichen Strafe.

Auch wenn man solche Situationen vielleicht bemitleidet, die Justiz macht es nicht.

Hey maxster1993, ich wollte dich fragen wie das ganze jetzt ausgegangen ist , weil meinem Sohn der 18 ist das gleiche passiert ist und jetzt nicht mehr ruhig schlafen kann, weil er Angst davor hat das er vor Gericht muss. War sein erstes mal und letztes mal !!!

maxster1993 
Fragesteller
 20.08.2014, 00:59

Hey Sorry für die späte Antwort. Also ich habe eine Geldstrafe in Gesamthöhe von 230 € (inklusive der netten Bearbeitungsgebühr von 70 €!!) oder Jugendarrest! Macht bei einem Tagessatz von 10 € also 23 Tage hinter Schwedischen Kleingardinen. Man hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, die Geldstrafe/Freiheitsstrafe in sogenannte "Freie Arbeit" oder auch Sozialstunden genannt umzuwandeln. 6 Stunden freie Arbeit = ein Tagessatz von 10 €, demnach also 138 Stunden Arbeit. Da dies das erste mal deines Sohnes ist denke ich, werden die Behörden Gnade walten lassen. DEN BRIEF ABER UNBEDINGT AUSFÜLLEN DEN MAN ZUGESCHICKT BEKOMMT!! (HAB ICH NÄMLICH NICHT GEMACHT. Naja alles in Allem sollte sich dein Sohn Gedanken darüber machen, dass eine Anzeige wegen Betruges schwerwiegende Folgen haben kann in Punkto Karriere/Ausbildung, kann man übrigens auch im Erklärungsteil des Schreibens so hinschreiben. Naja, hoffe ich konnte helfen mfG Max

Die missliche Lage in der du dich befindest interessiert die Bahn nicht, sowas kannst du dir also eigentlich total sparen, gerade weil du schon zweimal auffällig geworden bist. Du kannst demnach nur schreiben dass du das Ticket entsprechend da und da gefunden hast und es entsprechend genutzt hast., du dir aber nicht bewusst warst dass du widerrechtlich handelst und du darum bittest die Sache fallen zu lassen..wird dir aber denke ich auch nicht viel bringen (und auch ein Anwalt könnte dir da nicht helfen) :/

ich denke, es wird dir nichts nützen, wenn du schreibst, das du das ticket gefunden hast.

das was du als erstes gemacht hast, ist eine fundunterschlagung, das zweite war dann der betrug.

allenfalls kannst du einen temrin beim anwalt machen und schauen, was er dazu sagt