In der Bahn Schwarzgefahren: Erhöhtes Beförd.-Entgelt + Betrug?
Hallo. Ich brauche eure Hilfe. Ich bin psychisch echt fertig. Bin 16 Jahre alt.
Vorhin bin ich mit der Bahn gefahren (mache ich nur selten) und habe die Fahrkarte eines Mitfahrers benutzt. Als der dann, nachdem er angab, keinen Fahrausweis zu haben, seinen Perso vorzeigte, flog der leichtsinnige Betrug auf und wir beide hängen nun an 40€ Strafe & die Frau meinte, wir hätten mit Konsequenzen wegen Betrugs zu rechnen.
Wie definiert diese Frau "Konsequenzen" - Was meint Ihr, was, außer den 40€, kommt da auf uns (beide 16 Jahre alt) zu?
Werden wir bei der Polizei aussagen müssen?
Wir haben in der Vergangenheit beide keine Vorbestrafungen o.ä. gehabt.
Vielen Dank.
P.S.: Ja, uns ist klar, dass es reiner Blödsinn war, den wir da gemacht haben und ich habe der Frau auch gesagt, dass es mir leid tut, dass wir sie in dieser Weise "verarscht" haben. Geholfen hat das erwartungsgemäß nicht.
6 Antworten
- Bei der Polizei muss man nicht aussagen, weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Als Beschuldigter muss man niemals aussagen und sollte dies auch nicht, so lange der eigene Anwalt einem nicht dazu rät (§ 55 StPO).
- Betrug ist eine Vorsatzhandlung. Hier wäre es wohl Erschleichen von Leistungen. Wenn ihr nie die Absicht hattet zu bezahlen, ist der Straftatbestand erfüllt und es kann euch eine Verurteilung drohen. Jugendrecht ist nicht mein Spezialgebiet aber ich denke hier würde es z.B. auf Sozialstunden hinauslaufen, sollte überhaupt Anzeige erstattet werden und ein Staatsanwalt Anklage erheben. Das ist fraglich.
In punkto Strafrecht wird da vermutlich erstmal gar nichts kommen, solange ihr das Erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt. Zwar ist das, was ihr gemacht habt grundsätzlich Erschleichen von Leistungen, allerdings erfolgen Anzeigen durch die Verkehrsunternehmen meist nur, wenn schon ein erkleckliches (nicht bezahltes) Sümmchen zusammengekommen ist, so dass es "lohnt" da genauer hinterher zu gehen.
Allerdings müsst ihr wohl, da ihr noch minderjährig seid, voraussichtlich mit einem Brief an eure Eltern rechnen, der wird meist automatisch versendet.
Was die "Konsequenzen" angeht: siehe oben und ansonsten ist das eher als Klaps auf die Finger und erhobener Zeigefinger zu sehen (solange sich das nicht wiederholt).
Wenn es das erste Mal war, ist das mit dem Begleichen des "erhöhten Beförderungsentgelts" erledigt.
Das "erhöhte Beförderungsentgelt" muss von Jugendlichen überhaupt nicht bezahlt werden, da es rechtlich eine sog. Vertragsstrafe ist, die aber nur mit "voll Geschaftsfähigen" vereinbart werden darf (§107BGB). In so weit sind Beförderungsbedingungen für Kinder und Jugendliche immer unwirksam. Nachzahlen müssen die also nur den regulären Fahrpreis. Ab 14 Jahren drohen dann allerdings trotzdem strafrechtliche Konsequenzen, wenn Absicht nachgewiesen werden kann- i.d.Regel bei mehrmaligem erwischt werden.
Trotzdem verstehe ich nicht, weshalb die Verkehrsbetriebe auch noch euch beiden das erhöhte Beförderungsentgelt abnehmen will - Dein Kumpel hatte doch eine Fahrkarte!
Ich verstehe schon, was ihr da abzuziehen versucht habt - Du wolltest Dich mit der Schülerausweis Deines Kumpels legitimieren und er hätte ihn angeblich "vergessen" - und wäre später nur mit € 5.- oder so davongekommen - die Du ihm natürlich gerne ersetzt hättest. Das war schon ein Betrugsversuch, aber dafür ist ein Jugendstaatsanwalt zuständig und nicht der Verkehrsbetrieb.
Ach aussagen quatsch !!! du wirst wahrscheinlich ne Anzeige bekommen deine Eltern werde informiert und du musst die 40 Euro bezahlen und darfst vielleicht für einen Zeitraum erstmal nicht mit Bus und Bahn fahren mehr aber auch nicht.