Ticket zweimal genutzt - Schwarzfahren

7 Antworten

Hallo al2006,

wie Du selbst schon festgestellt hast, handelt es sich beim Manipulieren von Fahrkarten nicht nur um eine Straftat wegen des Erschleichens von Leistungen, sondern noch strafverschärfend um Betrug und zusätzlich noch um Urkundenfälschung.

Auf Urkundenfälschung gem. § 256 StGB und auch auf Betrug gem. § 263 StGB stehen jeweils bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an.

Du gehst aber für solch eine Tat sicherlich nicht ins Gefängnis. Wenn kommt da eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe dessen Höhe sich nach Deinem Einkommen richtet. Als Einkommen zählt übrigens auch Taschengeld, BAföG usw.

Aber mit 18 besteht auch noch die Möglichkeit, dass Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst. Kann also auch sein, dass Du Sozialstunden ableisten musst.

Aber was dabei am Ende wirklich rumkommt kann Dir hier keiner Beantworten, denn da zählen einfach zu viele Faktoren mit rein.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo,

mich würde es sehr interessieren was bei dir nun für eine Strafe rauskam?

Hast du eine Anzeige bekommen und wie ging das ganze aus?

Mir ist heute leider exakt das gleiche passier, ich ärgere mich so darüber und bereue es so sehr...

Die 40 Euro von der Bahn sind keine Strafe sondern nur ein erhöhter Fahrpreis.

Betrug (auch der Versuch) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahren bestraft werden (§ 263 StGB). Ob in deinem Fall noch das Jugendstrafrecht angewendet wird, entscheidet das Gericht.

Danke euch allen für die Antworten.

Ich hab mich natürlich in meiner Panik auch erstmal im Internet erkundigt, da hab ich gelesen, dass es sogar mehrere Monate dauern kann, bis ich was von der Polizei höre.. Ich ärgere mich tierisch, dass ich einfach in einem Moment völliger Unbedachtheit sowas dummes gemacht habe, etz hab ich bald ne Vorstrafe. Bei Interesse berichte Ich, wie es letztlich ausging. LG

Hey ich wollte mal nachhören wie es ausging :) bin momentan leider auch im Panik :((((

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine Anzeige gibt es erst ab dem dritten Mal. Kann aber auch sein, dass es bereits das erste Mal ist. Aber mach dir deswegen mal nicht ins Hemd, die wären ja nur noch mit solchen Strafverfahren beschäftigt wenn sie jeden Schwarzfahrer anzeigen würden! ;)