Der Vermieter meint, ich hätte eine Messiewohnung und er wolle sich nur kurz in meinen Räumen umsehen, darf er das?
Jemand hätte ihm erzählt, ich würde nie meine Wohnung sauber halten und vor meiner Wohnungstür würde es streng riechen.
Das halte ich für ein Gerücht. Eine Verleumdung übelster Sorte, so sagte ich ihm das ganz in Ruhe, aber er ärgerte sich und meinte, wenn er nicht am Montag in meine Wohnung darf, würde er mich rauswerfen wollen??
Ich schlug die Türe zu und dann dachte ich aber, darf er das überhaupt.
Weiß auch welche Nachbarin das war.
Es kann doch nicht sein, dass ich deswegen einen Anwalt bezahlen muss.
7 Antworten
Der Vermieter darf, wenn er sich vorher anmeldet und einen Grund nennt, in die Wohnung.
Bis Montag ist genug Vorlauf.
Nein.
Rein darf er nur mit Voranmeldung.
Rausschmeissen kann er Dich nicht einfach so.
Red doch nochmal in Ruhe mit ihm und frag auch nach, wie er auf diese Idee kommt- sag auch ruhig, dass Du Dich fragst, wer da so Rufschädigung über Dich spricht.
Nur um Dir schon mal eine Grundlage zu geben: Verleumdung wäre kein Straftatbestand. Kann man auch nicht anzeigen.
Aber ! man kann gegen denjenigen ggf. auf Unterlassung klagen.
Wenn man das dem Lästerm# mal korrekt verklickert, sind die zu 99,999% auf einmal SO klein mit Hut und halten die Gosche.
Da hast Du recht, das vergaß ich zu sagen.
Zu dem Thema gibt’s ja schon einige gute Tipps.
Er hat sich doch angekündigt. Für Montag. Und zwar von Angesicht zu Angesicht. Und die Fragestellerin hat ihm NICHT gesagt, dass sie dann keine Zeit hat bzw. nicht zu Hause ist. So what??
Verleumdung ist sehr wohl ein Straftatbestand
Ja er darf durchaus die Mietsache in Augenschein nehmen. Der Termin muss aber vorab angekündigt werden (glaube 2 Wochenfrist) und du kannst dann immer noch sagen nein an Tag x geht es bei mir nicht und kannst ihm dann andere Termine zur Auswahl geben.
Er kam vor einer Stunde hier in die Wohnungstür und da hielt ich schon mein Bein davor. Er wollte einfach reinlaufen und am Montag wollte er ohne Termin unangekündigt vorbeikommen.
Ohne deine Anwesenheit darf er das definitiv erst wenn akute Situationen vorliegen. Sonst ist es Hausfriedensbruch und somit eine Straftat.
Was sind akute Situationen?
Naja z.B. ein Wasserrohrbruch in deiner Wohnung während du abwesend bist oder um beim angesprochenem Punkt zu bleiben, wenn Gestank so massiv wird, dass man von einer Leiche ausgeht oder schon die Würmer, Fliegen und sonstiges Getier einen Highway zu deiner Wohnung errichtet
Einfach rein laufen darf er nicht. Natürlich darf er klingeln und fragen. Wenn er heute sagt, er kommt am Montag, dann ist das nicht ohne Termin.
da hält er aber nicht die notwendige Frist ein.
Wie lang brauchst Du, um Deine Wohnung halbwegs herzeigbar aufzuräumen? Es geht ja nicht um Hochglanz.
darum gehts weniger, sondern um verfügbare Zeit, ich bin nicht verpflichtet Urlaub zu nehmen auf Arbeit oder meine Freizeit umzugestalten, weil mein Vermieter ne fixe Idee hat.
Wenn er heute um einen Termin für kommenden Montag ersucht, dann ist das zunächst mal :
- definitiv zu kurzfristig
- muss der Termin auch dem Mieter passen.
Urlaub nehmen oder bestehende Termine absagen natürlich nicht. Aber auch dann ist die Lage doch ganz einfach. Er sagt, er kommt am Montag und bekommt die Antwort, dass das nicht geht weil man da arbeitet oder gerade auf Hawaii am Strand liegt. Dann muss er eben einen anderen Termin machen. Wenn man eh Zeit hat, wird es aber ja wohl mit einem ganzen Wochenende Vorlauf möglich sein, so weit aufzuräumen, dass es für eine oberflächliche Besichtigung reicht.
Ich habe nicht von der Fragestellerin gelesen, dass sie am Montag nicht zuhause ist.
Es gibt keine "notwendige Frist". Bei nicht berufstätigen Menschen sind 24 Stunden schon völlig ausreichend!!!! Bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen Nutzung kann er sofort am nächsten Tag kommen.
Das ist nicht "zu kurzfristig". Wenn ein begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung vorliegt, kann der Vermieter nach Ankündigung schon nach 24 Stunden, heißt gleich am nächsten Tag aufkreuzen.
Für diesen Verdacht muss er aber Beweise haben und Hören-Sagen ist kein Beweis.
Beweise sind dann halt akute Punkte, da kann er sofort sich sogar Einlass verschaffen, wenn ggf durch Schädling eine Schädigung der Mietsache entstehen kann und schleunigst ein Kammerjäger oder ein Räumkomando ran müsste.
Aber ohne Beweise wie hier kann er mitm linken Fuß aufstampfen er kommt erst dann in die Wohnung wenn die Mietern Zeit hat. Habe es aber eben nochmal nachgelesen.
- es muss eine schriftliche Ankündigung erfolgen
- Frist außerhalb von Notfällen mindestens 3 Tage, der Mieter kann diesen Termin aber ablehnen und mehrere Ausweichtermine vorschlagen. ( 3 sind juristisch ausreichend zu Ortsüblichen Geschäftszeiten)
- Da es sich hier nur um Hören-Sagen handelt, darf sie dies sogar mit Grund komplett ablehnen, da sich um eine boswillige Verleumdung handelt, sofern es nicht der Realität entspricht. Sollte es wahr sein und sie lehnt ab kann sie fristlos gekündigt werden.
und am Montag wollte er ohne Termin unangekündigt vorbeikommen.
Falsch, er hat vielmehr mit berechtigtem Interesse und begründeter Notwendigkeit einen Termin angekündigt und den gleich für Montag vorgeschlagen. Die Frist ist bei der Sachlage völlig ausreichend.
Wenn du dich außerstande siehst, den am Montag vor oder nach der Arbeit oder in deiner Mittagspause wahrzunehmen oder eine Vertrauensperson mit Zutritt zu beauftragen, gar glaubst, das alles ignorieren zu können, steht es dir frei, das gesetzl. Besichtigungsrecht deines VM kostenträchtig durch Beschluss einstweiliger Anordnung gewähren zu müssen.
Oder zu riskieren, das dein Vermieter vor deiner Wohnung Brandgeruch bemerkt oder überlaufendes Wassser gehört haben will und sich zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ohne dein Mitwirkung Zutritt verschafft. Die besagte Nachbarin bezeugt das gerne und schaut sich gern als Zeuge mit ihm gemeinsam dann mal deine Wohnung an :-O
Das wäre dann allein deine Sache: Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen.
Und spätestens wenn kein Brand oder Wasserschaden zu finden ist, ist der Vermieter und besagte Nachbarin dran wegen Hausfriedensbruch. Ferner wenn er solche Spiele spielt, fehlt dann in meiner Wohnung ein High-End Rechner Wert 2000€, eine Videokamera 500€ und mit Sicherheit Schmuck meiner Frau. Und save sieht es dann so aus, dass man Beide dafür verknacken wird und glaub mir ich finde nen Kassenzettel wo diese Werte drauf stehen und Zeugen die den Besitz bestätigen werden
Und spätestens wenn kein Brand oder Wasserschaden zu finden ist, ist der Vermieter und besagte Nachbarin dran wegen Hausfriedensbruch.
Blödsinn. Dem Vermieter ist es selbstverständluich gestattet die Wohnung ohne Wissen des Mieters zu betreten, wenn er dies zur Gefahrenabwehr macht, auch wenn sich der Brand erst durch unlegitimiertem Zutritt als verkohlt vqualmende Pizza auf dem Küchentisch erweist oder sich der mit hörbar plätscherndem Wasser vermutete Rohrbruch als defekte Klospülung entpuppt.
Ferner wenn er solche Spiele spielt, fehlt dann in meiner Wohnung ein High-End Rechner Wert 2000€, eine Videokamera 500€ und mit Sicherheit Schmuck meiner Frau.
Netter Versuch. Der smarte Vermieter nimmt natürlich die besagte Nachbarin mit, die sich gern die Wohnung mit im zusammen mal ansieht und ordnungsgemäße Begehung und Nichtwissen über entwendete Gegenstände bezeugt :-).
Na dank Rauchmelderpflicht fällt der Brandverdacht dennoch aus.
Und die Nachbarin ist in dem Fall Mittäterin und somit ihre Deckung aus Eigenschutz vor Gericht nichts wert ^^
Du willst es nicht verstehen, oder? Es ist keine Straftat, zur unmittelbaren Abwehr einer vermuteten Gefahr die Mietwohnung ohne Zustimmung des M zu betreten.
Das gilt für den Vermieter, wenn und ausdrücklich nur wenn eine Gefahr vorliegt. Stellt sich im nachhinein heraus es gab keine Gefahr ist der Vermieter sowas von am A...
Kann er nicht.
Anscheinend. Der VM, wie auch Rettungskräfte müssen zur Vermeidung einer Strafanzeige wg. unerlaubtem Betretens, gar Hausfreidensbruch mit der Gefahrenabwehr also deiner Meinung nach so lange warten, bis das Wasser unter der Wohnungstür herausläuft oder die Flammen ins Treppenhaus schlagen? Na, diese Rechtsauffassung hast du exklusiv für dich und darfst sie behalten.
Anscheinend hattest du nie nen Brand oder Wasserschaden.
Wenn es wirklich brennen würde, wäre danach ein Zimmer bzw mehrere komplett schwarz, da muss man dann nicht wegen Beweisen debattieren.
Bei nem Wasserrohrbruch, wäre mindestens der Nachbar direkt unter mir mit betroffen und da dies ein Fall für die Haftpflicht wäre, wird der Nachbar sicherlich den Schaden vorzeigen können. Und ja simples Geplätscher von Wasser fällt aus, denn sonst könnte es ja passieren, dass ich gerade nackt im Bad bin. Nun stellen wa uns mal ganz dumm, was passiert wohl wenn ein Vermieter ohne Ankündigung und ohne Erlaubnis die Wohnung betritt und vor seiner nackten Mieterin im Bad steht. Wenn er glück hat gibt es nur ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch und sexueller Nötigung, wenn er Pech hat und es meine Frau ist bzw eine Frau wie meine, dann macht die den im wahrsten Sinne platt - trainiert nicht umsonst 20 Jahre lang Kickboxen und danach zeigt sie ihn an. Aber ich schweife ab, es ist tatsächlich so, solange kein Wasserschaden bei Mietern unter mir vorliegt oder das Wasser zur Eingangstüre heraus läuft, reicht es nicht für eine Notöffnung
Deine Beratungsresistenz ist enervierend. Letztmalig:
- Der VM darf zur konkreten Gefahrenabwehr auch ohne Erlaubnis in die Wohnung seines M und sich unschädlich in seiner subjektiven Gefahreneinschätzung irren.
- Es versteht sich wohl von selbst und ich setzte voraus, dass man vorher klingelt, klopft, sich laustark bemerkbar macht, bevor man eine fremde Wohnung betritt.
- Nicht dem VM droht eine Strafanzeige, wenn er dennoch deine Frau nackt sieht, sonder ihr: Extensiver Notwehrexzess ohne gegenwärtigen Angriff. Hoffentlich ist er nicht besser bewaffnet oder kann den Schraubeschlüssel oder Feuerlöscher härter werfen als dein Frau zuschlagen kann: Seine Verteidigung wäre selbst bei tödlicher Verletzung angemessen, § 33 StGB.
Und nun troll duch, das ist eine Ratgeberforum, keine Laberecke :-)
du sagst es immer wieder "konkrete Gefahrenabwehr" und darum geht es, es liegt keine konkrete Gefahr vor, wenn es keine Beweise für eine gibt.
Also wer hier Beratungsresistent ist, bist du
Wenn der Vermieter sich ankündigt und mit dir einen Termin zur Wohnungsbesichtigung macht, dann darf er das nur, wenn er einen wichtigen Grund hat. Alle Reparaturen sind z. B. ein wichtiger Grund. Und wenn ihm jemand sagt, dass es aus deiner Wohnung stinkt wie die Pest, dann ist das ganz sicher ein wichtiger Grund. Wenn du nichts zu verbergen hast, solltest du ihn reinlassen. Wenn du ihn nicht reinlässt, weiß er sofort, dass das Gerücht vermutlich der Wahrheit entspricht.
Eigentlich muss er vor der Türe schon gerochen haben, dass es ganz normal riecht und nicht streng.
Er hat sich bei dir für Montag angekündigt. Sag ihm, dass du Montag nicht zu Hause bist und mach einen anderen Termin mit ihm aus, wenn du aufgeräumt hast. Er ist ja daran interessiert, dass du sein Eigentum (= seine Wohnung) nicht unterwohnst und den Wert seiner Immobilie schmälerst. Wenn du nicht da bist, kann er auch nichts besichtigen.
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum du so ein Aufhebens darum machst. Offensichtlich hast du ja doch etwas zu verbergen, wenn du dich so aufregst. Mein Vermieter kann jederzeit bei mir reinspazieren. Mich würde das ganz und gar nicht stören.
Es geht nicht (nur) um Gestank. Schimmel durch unsachgemäßes Lüften und Heizen oder Bestandsaufnahme schadhafter Rolladengurte, Silikonfugen oder Steckdosen, die demnächst instandgesetzt werden sollen, erkennt man nicht vom Treppenhaus aus :-)
Insoweit steht dem VM, schonend ausgeübt und nach Terminabsprache, eine Beichtigungsrecht n. § 809 BGB ausdrücklich zu :-O
Wer sich hier so unkooperativ verhält wie du macht sich erst verdächtig und erhöht die Kontrollfrequenz :-O
Hör zu, sage ihm oder rufe ihn an: Herr XY, sie waren doch unangekündigt in Tür und Angel gestanden, hat es da gerochen, höchstwahrscheinlich nicht, wie sie feststellen konnten. Es gibt keinen Verdacht dazu. Mein Tipp: Lass ihn einfach ganz kurz nur ins Wohnzimmer, das reicht völlig aus. Dann muss er aber sofort wieder gehen, weil er sich überzeugen konnte, ganze Zimmer muss er nicht sehen, da ein Messie nicht nur ein Zimmer verwüstet sondern alle Räume der Wohnung.
Der Vermieter braucht keinen Grund um sich in regelmäßigen, angemessenen Abständen (1 mal im Jahr) alle Räume anzusehen. Frist für die Vorankündigung mindestens 2 Wochen unter Bereitstellung mehrer Ausweichtermine
Wo hast du das nur her? Es gibt keine 14-Tagesfrist. Wenn in der Wohnung ein Schaden wäre, kann der Vermieter auch keine 14 Tage warten. Das ist Unsinn, was du schreibst!
Wenn in der Wohnung ein Schaden ist, dann ist das keine Besichtigung, sondern Schadensabwendung, Gefahr in Verzug, Reparatur oder den Umständen entsprechend. Das hat rein garnichts mit regelmäßiger Besichtigung zu tun.
Auf jeden Fall darf er zu ihr nicht unangekündigt am Montag kommen.
Und am Sonntag schon mal gar nicht!