Polizeisiegel (Wohnungssiegel) beantragen?

7 Antworten

Ruft doch einfach mal an die geben gerne Auskunft wie sowas abläuft ob es da eine richterliche Bestimmung braucht oder nicht

Die Polizei ist hier nicht zuständig.

Du kannst Dich an das zuständige Amtsgericht/Nachlassgericht wenden und hoffen, dass Dir dort geholfen wird.

Ob eine versiegelte Tür Deine Verwandten allerdings vom Aufbrechen abhält ist etwas anderes..

Würde mich mal interessieren, was aus der Sache geworden ist, denn ich habe so was jetzt auch in der Verwandtschaft. Es handelt sich um meinen Onkel, der geschieden ist, zwei Söhne hat, zu denen er seit Jahren keinen Kontakt hat und jetzt plötzlich verstorben ist. Natürlich denken die Kinder jetzt, dass sie hier etwas erben können (es ist ein Haus vorhanden) und haben sogar die von den Geschwistern meines Onkels organisierte Beerdigung abgesagt. Ich gehe davon aus, dass auch noch eine einstweilige Verfügung kommt, dass wir nicht auf die Beerdigung kommen dürfen. Ich weis allerdings auch, dass es ein Testament gibt und die "Ex-Familie" nichts erben wird (außer den Pflichtteil und der ist, glaube ich, nur in bar auszuzahlen). Was kann man gegen diese Familie machen?

Ein Aufbrechen der Wohnungstür und die unerlaubte Mitnahme von Gegenständen wäre - unabhängig davon, ob der Bewohner noch lebt oder nicht - eine Straftat nach http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html. Derartige Leute werden auch vor einem aufgeklebten Siegel nicht zurückschrecken.

Nein, man kann kein Polizeisiegel (Wohnungssiegel) beantragen. Dies wird nur nur Sicherung von Spuren von der Polizei eingesetzt. (beisw. bei einem Mord). Das gewaltsame öffnen der Tür stellt aber in jedem Fall eine Straftat dar. Davon ab ist es schon traurig, was Menschen tun, nur um Gegenstände in Besitz zu nehmen.

Ansonsten kann man nur auf privatem Wege eine Person zum Schutz der Wohnung einstellen. Die Kosten muss man dann allerdings auch selber tragen.

Das gewaltsame öffnen der Tür stellt aber in jedem Fall eine Straftat dar.

Jain. Es ist bei Diebstahl strafverschärfend: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html

Viel wichtiger aber ist, das man durch den Einbruch überhaupt den Nachweis eines Erfolgten Diebstahls hat.