Kann ich als Vermieter, einen Mieter mit dem ich keinen Mietvertrag schriftlich gemacht habe, jederzeit rauswerfen? Also auch von Heute auf Morgen?

5 Antworten

Du hast dem Mieter Wohnraum zur Verfügung gestellt - der Mieter ist eingezogen - er zahlt Miete - fertig Mietvertrag

Ein wirksamer mündlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Unter anderem:

- Kündigungsfrist für Vermieter mindestens 3 Monate

- Der Vermieter kann den Vertrag nur aus rechtlich zulässigem Grund kündigen

- Die Kündigung, auch bei einem mündlichen Vertrag, muß in Schriftform erfolgen

Moin,

nein kannst du nicht. Auch wenn ihr keinen schriftlichen Mietvertrag habt, dann habt ihr einen Mündlichen. Er wohnt dort, hat die Schlüssel und zahlt, hoffentlich, Miete.

Du hast natürlich das Recht zu kündigen, aber nur in bestimmten Fällen.. z.B fehlende Mietzahlung, unpünktliche Mietzahlung über einen längeren Zeitraum, Eigenbedarf etc. pp.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, würde ich jedoch einen Anwalt fragen. Ein Beratungsgespräch dürfte nicht die Welt kosten.

Mietverträge sind auch mündlich gültig und allein durch die monatlichen Mietzahlungen kann der Mieter beweisen, dass ein Mietvertrag beseht.

Wirf ihn raus und du wirst mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.

Nein.

Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so gültig.

Wenn du ihn monatelang wohnen lassen hast, ihm einen Schlüssel gegeben hast und seine Mietzahlungen angenommen hast, habt ihr einen Mietvertrag.