Das Grundstück gehört der Stadt,Haus darauf einer Eigentümerin,was tun?
Ich habe mich in ein Haus verliebt was einer Eigentümerin gehört u. sie das Haus auch gern los kriegen will für nicht mal viel Geld,das Problem ist das Grundstück gehört der Stadt u. die will nen überhöhten Preis dafür haben,die Eigentümerin des Hauses allerdings würde es zu günstigeren Konditionen bekommen,geht es denn rechtlich das sie das Grundstück zum günstigeren Preis kauft u. dann mir wieder verkauft?Oder ist es denn auch möglich das man mit der Stadt über so einen Grundstückspreis auch verhandeln kann,machen die so was?
4 Antworten
Wenn jemand auf ein städtisches Grundstück ein Haus bauen darf, dann nennt man das Erbbaurecht. Das Grundstück wird in der Regel für 99 Jahre verpachtet und der Häuslebauer darf drauf bauen und zahlt jährlich einen Erbbauzins (Pacht für das Grundstück). Die Städte brauchen dringend Geld und wollen diese Grundstücke nun verkaufen. Der Erbbauberechtigte, also der Haus-Eigentümer bekommt das Grundstück dann relativ günstig angeboten. Wenn du mit der Eigentümerin preislich klar bist, dann rede mit der Stadt, ich nehme an du bekommst dann das Grundstück zum gleichen Preis, weil wenn du das Haus kauftst, bist du ja der Erbbauberechtigte.
Hallöchen,du klingst kompetent was das Thema betrifft,kannst du mir denn sagen wie u. ob es funktioniert wenn ich das Haus kaufe + nur die hälfte des Grundstücks kaufen will,geht das überhaupt in diesem Fall?
Die Stadt gewährt meist Rabatte für ortsansässige Familien mit Kindern, einfach mal nachfragen.
Aber die Eigentümerrin könnte auch das gs kaufen und euch dann mitverkaufen, nur das dauert dann natürlich etwas die ganze Sache.
Wie ist das GS denn jetzt vergeben, in Erbpacht?
Dann tretet ihr doch einfach in den Vertrag ein?
geht es denn rechtlich das sie das Grundstück zum günstigeren Preis kauft u. dann mir wieder verkauft?
Klar.
Oder ist es denn auch möglich das man mit der Stadt über so einen Grundstückspreis auch verhandeln kann,machen die so was?
Höchst selten. Die öffentliche Verwaltung ist kein Privatwirtschafter und lässt auch beim Verschwenden von Steuergeldern nicht mit sich reden.
da solltest du dich mit einem anwalt(notar) in sachen grundstücksrecht zusammensetzen der weiss wie alles läuft