Ist der Mieter in der Pflicht das Haus und das Grundstück werterhaltend zu nutzen?

7 Antworten

werterhaltend

Da sollte man die grundsätzliche Bedeutung dieses Wortes erst einmal klären. Ein Mieter bewohnt ein Haus oder eine Wohnung und nutzt diese ab. Somit sinkt der Wert. Wenigstens einen Teil der Miete muss der Vermieter dafür aufwenden, den Wert zu erhalten. Das bedeutet: Rücklage für Reparaturen und Sanierungen, Notwendige Reparaturen und Renovierungen durchführen, somit Renovierungsstau vermeiden. Das ist Werterhaltung und somit hauptsächlich Aufgabe des Vermieters.

Jedoch hat auch der Mieter die Pflicht, durch sein Verhalten und die Durchführung der von ihm übernommenen Aufgaben, die Wertminderung möglichst gering zu halten.

Ist das Grundstück in einem katastrophalen Zustand, weil der Mieter z. B. den Garten nicht pflegt? Im Mietvertrag muss stehen, wer für die Gartenpflege zuständig ist. Ist dort nichts geregelt, dann auf jeden Fall derjenige, der den Garten mitgemietet hat, diesen allein benutzen darf und somit "besitzt". In der Regel also Mieterpflicht bei Alleinnutzung, aber mit gewissen Einschränkungen, wenn es z. B. um große Bäume geht, Gartenmauern, die sich selbst auflösen u. ä.

Das Haus? Ist es in einem katastrophalen Zustand, weil das Dach undicht ist, der Putz von der Fassade blättert oder Risse entstanden sind? Dafür kann ein Mieter in der Regel nichts. Wurde aber nie die Dachrinne gereinigt, sammelt sich Müll rund ums Haus und ist auch innen einfach nur alles verdreckt, ist es ganz normale Mietersache.

Also Du siehst, eine pauschale Antwort kann man nicht geben, aber grundsätzlich könnte man schon sagen, dass ein Mieter die gemietete Sache in Ordnung halten muss und nicht absichtlich vergammeln lassen darf.

Als Vermieter sollte man recht bald aufzeigen, was man darunter versteht. Hat man als Mieter seinerseits das Gefühl, dass die Forderungen des Vermieters überzogen sind, sollte man klären, ob man eine gemeinsame Linie findet, bzw. eine Aufgabenverteilung, mit der jeder gut leben kann. Wenn nicht, ist es besser, wenn der Mieter auszieht. Der Vermieter könnte die Miete immer bis zum Anschlag erhöhen, um wenigstens für das Risiko das möglichst beste Entgelt zu bekommen. Wenn das dann den Mieter dazu veranlasst, auszuziehen, ist es auch in Ordnung.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Nun kommt es allerdings auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen an, die hier keiner kennt.

Das sind zwei verschiedene Fragen. "Werterhaltend": Nein. Das ist Sache des Vermieters. "In Ordnung halten": Ja. Unabhängig davon gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ich finde solche Frgen immer sehr interessant. Miete abkassieren, nichts Werterhaltendes unternehmen, aber immer ist der Mieter Schuld! Sorry, gibt es auch mal Vermieter, die sich auch um das Wohl des Mieters kümmern??? Ich war selber jahrelang Vermieter, bis ich es selber für mein Büro brauchte. Aber ansonsten ja, er kann es ja nicht verkommen lassen.

Was für eine Schublade ziehst Du denn da gerade auf?

Genausogut könnte sich hier jemand über Mieter echauffieren: "Die Nachbarn durch Lärm terrorisieren, den Müll im Hausflur stehen lassen, Schimmelschäden durch falsches Lüften verursachen, mit Tampons das Klo verstopfen und dann noch mit fadenscheinigen Begründungen die Miete kürzen. Miete monatelang nicht bezahlen und am Ende die Wohnung so verwohnt hinterlassen, dass erstmal eine Grundsanierung fällig wird, die mehr als eine Jahresmiete kostet."

Offenbar hat der Fragesteller ein Problem mit Mietern, die eben ihre Pflichten nicht wahrnehmen, und Du drehst es gleich um und hackst auf irgendwelchen Vermietern herum.

Es gibt vermutlich genausoviele Vermieter, die sich um das Wohl des Mieters kümmern, wie Mieter, die sich um das Wohl des Vermieters kümmern.

@tevau

Schimmelschäden durch falsches lüften - gibt es auch mal ne neue Platte? Denn diese ist so abgedroschen - das sie langweilt!

Wenn ich an unser Wohnhaus denke in dem 5 Mietparteien wohnen, da wird bei Auszug eines Mieters, die Wand welche völlig mit Schimmel überzogen ist, nur überstrichen, statt sie zu behandeln. Fenster die nicht schließen, Risse in den Wänden (hatte ich selber - da erhielt ich dann den besagten Spruch ... Sie lüften falsch... von wegen).. usw. usw. !

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, es wurde mietvertraglich so vereinbart. Alles eigentlich ganz einfach, oder?