Vermieter ruft Arbeitgeber an, aufgrund Mietschulden!

11 Antworten

Natürlich könntest du gegen den Vermieter vorgehen. Allerdings kannst du davon ausgehen, dass damit dann vollends der Grundstein für einen langanhaltenden Streit gelegt wird.

Besser wäre es, die Kontoauszüge zu nehmen und sie dem Vermieter persönlich unter die Nase zu halten. Hier kannst du ihn dann auf den Anruf beim AG ansprechen. Du kannst ihn bei dieser Gelegenheit dazu auffordern, die Sache beim Arbeitgeber richtigzustellen.

Wenn der Vermieter mitspielt, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, kannst du immer noch etwas machen.

Der noch bessere Weg wäre, den Arbeitgeber mit diesen Belegen zu informieren und den Vermieter aufzufordern, künftig erst mit Dir zu sprechen, bevor er sich direkt an Deinen Chef wendet. Ball flach halten, gute Miene gegenüber dem AG machen und dieser wird es Dir positiv anrechnen, wenn er sieht, dass Du Deine Belege und Zahlungsverpflichtungen zuverlässig im Griff hast.

Das ist eine ganz üble Situation, tut mir leid für Dich. Aber schlaf drüber und mach Dir ein paar Tage lang Gedanken über den Wortlaut eines gepfefferten Briefs an deinen Vermieter. Du verbittest dir einen solchen Eingriff in Deine Privatsphäre und forderst ihn auf, sich bei Deinem Arbeitgeber für seinen Fehler zu entschuldigen. Du kannst natürlich auch zu einem Anwalt gehen und die Situation rechtlich klären lassen, aber damit gibst Du der Situation natürlich eine andere Dimension. Es kost Deine Zeit, Deine Nerven, Dein Geld. Du mußt für dich entscheiden,was Dir hilft.

Es gibt hier einen Datenschutz. Sowohl Dein Vermieter als auch Dein Arbeitgeber dürfen hier keine Daten entsprechend heraus geben. Prinzipiell kannst Du also beide in Regress nehmen.

Regress für was, bitte? So ein Quatsch! Der Vermieter hat sich geirrt. Das kann vorkommen. Ob er deswegen gleich zum Arbeitgeber rennen muss, ist eine andere Frage. Er hätte das auch mit seinem Mieter erst einmal in Ruhe klären können.

Ansonsten ist der Vermieter selbstverständlich frei, mit dem Arbeitgeber darüber zu reden, ob eine ggf. anstehende Gehaltspfändung vermieden werden kann.

Schwierig in heutigen Zeiten, wo der Vermieter auch den Arbeitgeber weiß. Ich würde vom Vermieter verlangen, daß er schriftlich dem Arbeitgeber mitteilt, daß es sich um ein Versehen handelt und das keine Mietschulden bestehen. So wäre wenigstens Deine Reputation wieder hergestellt.

Anzeige bei der Polizei wegen Verleumdung (§ 187 StGB). Zzgl. zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend machen (§ 186 StGB - Üble Nachrede).

Und gleich eine neue Wohnung suchen? Tolle Idee!!

@Interesierter

das wäre das erste das ich tue würde. mein vermieter hat einfach nicht meinen ag anzurufen - selbst wenn ich mietschulden hätte. da gibt es andere rechtliche möglichkeiten für den vermieter. da muss ich mich doch fragen, ob er nicht auch noch meine müll kontrolliert und was er sonst noch so vor fremden ausplaudert.

@Hexe121967

Und was würde das bringen? Der Arbeitgeber muss sich ggf. als Zeuge weiter mit der Sache befassen, was dieser sicher ganz, ganz gerne tut. Und ob am Ende der Irrtum des Vermieters wegen der Geringfügigkeit wirklich als üble Nachrede verfolgt wird, ist doch stark zu bezweifeln. Überdies kann man einen Schadensersatz nur dann fordern, wenn tatsächlich ein Schaden vorliegt. Welcher sollte das hier sein?