Mietkürzung bei Nutzungsausfall des Balkons?

2 Antworten

Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte zur Berechnung der Wohnfläche anrechenbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__4.html

Somit kannst du dir ausrechnen, um wieviel Euro du die Miete kürzen könntest. Aber das fällt dir jetzterst nach acht Monaten ein?

Ab Kenntniserlangung des Vermieters von diesem erheblichen Mangel, auch rückwirkend, darf die Miete (Bruttomiete!) angemessen gemindert werden. Das nicht (wie hier anderenorts fälschlicherweise behauptet wird) abängig von der nicht nutzbaren Wohnfläche sondern vom ideelen Wert. Da sind bis 10% durchaus nicht zu viel.