Darf "Vater" nach 4 Jahren einfach auf sein Besuchsrecht bestehen?
Hallo, ich bin seit etwas über 4 Jahren alleinerziehende Mutter meiner kleinen Tochter und lebe seit fast drei Jahren in einer festen Partnerschaft. Meine Kleine hat meinen Partner, als ihren PAPA angenommen und die beiden haben eine tolle Beziehung zueinander. Jetzt kommt der Erzeuger,sprich mein EX, auf einmal auf die Idee seine Tochter zu besuchen, nach 4 Jahren, in denen er sich überhaupt nicht um sie gekümmert hat. Er hat noch nie Unterhalt geleistet, noch nie Weihnachten oder an ihrem Geburtstag an seine Tochter gedacht. Er hat mich 2005, als ich hochschwanger war mit einer Anderen betrogen und hinter meinem Rücken unsere gemeinsame Wohnung gekündigt und ist umgezogen, als ich im Krankenhaus lag mit unserer Kleinen. In die neue Wohnung ist dann auch seine Affäre mit ihren 2 Kindern eingezogen und er hat damals von mir verlangt, das ich mit unserer Kleinen in diese tolle WG einziehe. Das habe ich auch über 4 Wochen versucht, der Kleinen zu liebe, aber das ging nicht, so bin ich von Bayern wieder nach NRW gezogen, wo ich heute mit meiner kleinen Familie lebe. Ich weiß zwar, das ich meiner Tochter irgendwann die Wahrheit sagen muss, aber wann ist da er richtige Zeitpunkt, bestimmt nicht mit 4 Jahren, oder? Muss ich ihm jetzt das Besuchsrecht zugestehen, bei der Vorgeschichte und wo er jahrelang kein Interesse an seiner Tochter gezeigt hat?? Über Antworten freu ich mich
5 Antworten
Einfach so geht das sicher nicht, er wird dem Richter erklären müssen, warum er sich während all den Jahren nicht gekümmert hat.
Es geht um das Kindeswohl, es ist einem kleinen Kind nicht zuzumuten sich plötzlich einem Besuchsrecht mit einem Fremden auszusetzen.
Ich würde darauf wetten, dass beim leiblichen Vater etwas ansteht, das ihm Vorteile verschafft, wenn er angibt sich um seine Tochter zu kümmern. Aufenthaltsrecht für Ausländer, Pfändungen, Sozialhilfe etc.
Da gibt es doch noch Mütter die das gleich durch machen wie ich erstaunlich. Meine Tochter jetzt 6 Jahre will ihren Vater auch nicht sehen. Nach fast 5 Jahren ist ihm eingefallen das er ein Kind hat.Nun will er unbedingt sein Umgangsrecht wahr nehmen die Versuche die ich vorher gestartet habe um das er sein Umgang wahr nehmen kann zählen vor Gericht nicht. Das OLG hat jetzt den begleiteten Umgang beschlossen aber meine Kleine will immer noch nicht nun wird sie alle zwei Wochen zu den Treffen hin gebracht gegen ihren Willen und sie leidet dadrunter und ich als Mutter bin Macht los weil dann heißt es ich habe sie beeinflusst. Armes Deutschland Kinder haben hier nicht wirklich Recht und wenn sie nein Sagen wird es auf die Mutter geschoben.
ich würde das besuchsrecht auf jeden fall verweigern.nehmt euch einen anwalt für familienrecht.da der erzeuger nie gezahlt hat und auch kein interesse an seinem kind hatte,dürfte das kein problem sein.
Nochmal DH,DH,DH!!! @ Jumba
... doofer geht es nicht mehr, anzunehmen die Mutter könnte das Sorgerecht verlieren, nachdem sie es war die sich um ihr Kind sorgte und nun erstmal nur wissen möchte, wie sie am Besten mit dem Begehren des leiblichen Vaters umgehen soll. "flitzezahn2005" schere Dich nicht mehr um die Dialoge von Wichtigtuern, hole Dir sachlichen und vernünftigen Rat von kompetenten und zuständigen Personen.
na dann kannst du ja auch aufhören zu schreiben wa?!
meiner meinung nach hatt das nichts mit drauf bestehen zu tun .es ist das recht eines jeden so wohl des kindes was so wie so pasieren wird alls auch des vaters . jedes wehsen wird mit der zeit reifer und macht sich so seine gedanken . man sollte die streitereien bei so etwas aussen vor lassen . entschuldigt wenn ich schreibfehler machen sollte ,aber ich hatte einen schlaganfall .das ist wohl die strafe dafür das ich einiges im leben nicht richtig gemacht habe und deswegen der sinnes wandel weill es ebend auch schnell vorbei sein kann .....macht das beste draus
Da haben einige von euch wirklich sowas von idiotische Vorstellungen. Ich hab als Kind eine ähnliche Situation gehabt,wie die oben beschriebene, also kann ich als "Kind" wohl am besten meine Meinung äußern. Ein Vater wird man nicht nur weil man "nen goldenen Schuß" landet, diese Bezeichnung muss man sich verdienen. Man muss da sein für das Kind, jeden Tag, jede Stunde und jede Minute und da ist es scheiß egal ob man wirklich verwandt ist. man kann sich nicht einfach davon stehlen und dann nach 4 Jahren wieder auftauchen und auf sein "Recht" pochen Vater zu sein das verwirrt ein Kind nur und ist sowas von egoistisch. Und sollte der Ziehvater wirklich gehen kann man sich zumindest darüber freuen für ein paar Jahre einen guten Vater gehabt zu haben, ich finde das ist besser als garnichts.
Ich kenne viele, Trennungskinder, die ohne ihren leiblichen Vater aufgewachsen sind. Egal aus welchen Gründen, alles verschiedene Fälle, ob Mutter kontakt verweigert, vater schlecht macht, vater sich nicht meldet.....
Alle von denen wollten immer ihren Vater selbst kennen lernen um ein eigenes Bild zu machen, um zu verstehen, warum alles so gelaufen ist....
.."melle2"..... Du hast ja so recht, aber in diesem speziellen Fall, will keiner dem Kind den Vater mutwillig entziehen. Der Vater hat sich selbst erstmal dem Kind entzogen und sich seiner Verantwortung seinem Kind gegenüber entzogen. Er ist untergetaucht und bezahlt anscheinend nicht einmal einen Unterhalt! Und nun gilt es im Sinne des Kindes zu handeln und ihm zum richtigen Zeitpunkt, mit den richtigen Vorbereitungen den Vater evtl. nahezubringen. Darauf würde ich als verantwortungsvolle Mutter, meinem Kind gegenüber achten.
Nicht er ist untergetaucht, sie ist verzogen......... Ob dass dann eine verantwortungsvolle Mutter ist....... Aber ich weiß ja auch von dir .... dass du genauso handeln würdest, wenn du vom Vater verletzt wirst.... du würdest auch "hoffen" das er keinen kontakt sucht..... macht deine argumentationen natürlich einfacher..... ist ja auch einfacher ein Kind dann alleine zu erziehen, als sich mit einem Mann zu einigen müssen, den man hasst, weil er einen betrogen hat... und wie schon ein paar mal erwähnt, so schlimm es für viele ist, zu einem Beziehungsaus gehören IMMER zwei..... und die Kinder dann drunter leiden zu lassen..... ist das allerletzte, nur weil man die auffasung als Mutter hat, dass so ein Vater, der MICH verletzt hat, auch kein recht hat, sein Kind zu lieben....... Ihr wisst gar nicht, wie schlimm es für Väter ist, wenn sie an solch eine Mutter gelangen.... Mein Mann hat mehr oder weniger die sache ab geschlossen, weil er seelisch nicht mehr konnte....er musste sich psychologisch behandeln lassen, wegen seiner traurigkeit, seine Kinder nicht sehen zu dürfen, ja wir waren vor Gericht, nicht nur einmal......, Jugendamt, Jugendamt, und immer hat unser Familienleben darunter gelitten, den wir sind auch eine Familie, wir haben auch gemeinsame Kinder.... und auch unsere Gemeinsamen Kinder brauchen ihren Vater bedinungslos......
"Mitsu"...Danke für Deine Offenheit und Darstellung.
Diese ganze Sache, mit den Scheidungskindern, ist im endeffekt immer dass gleiche es gibt nur ganz wenige Fälle, wo die Eltern wirklich aufeinander zugehen, und ihre Gefühle füreinander zurückstellen.... Dass sind auch die Menschen, die im allgemeinem Leben besser zu recht kommen, weil sie konsequent, erwachsen und professionell handeln.
coole idee, wenn sie damit ihr sorgerecht verliert übernimmst du die verantwortung für dein rechtswidrigen hinweis? umgang hat nichts mit unterhalt zu tun u. jeder familienrechtler würde ihr das so erklären. das problem sind leute wie du, die solche falschen informationen in die welt setzen. selbst wenn er nach zehn jahren kommt: er hat das recht auf umgang u. das kind hat das recht auf die wahrheit.