Darf unser Nachbar unser Zauntor unzugänglich machen?

4 Antworten

Wenn du seine Einfahrt nutzen musst um durch dein Tor zu kommen: Dann kann er zumachen, solange er deinem Grundstück kein Wegerecht als Dienstbarkeit ( Grundbuch) oder Baulast (Bauamt) bewilligt hat.

Wie lange es das Tor dann schon gibt, spielt keine Rolle.

Freundlich nachfragen oder pro Nutzung eine Entschädigung anbieten.

Gibt es eine "Recht" das Grundstück nach dem Tor zu benutzen ? Wegerecht, Mietvertrag, Grunddienstbarkeit, Baulast irgendwas - oder ein Notwegerecht
schau mal auf http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/index.php
die haben ein Wegerechtforum mit vielen EInträgen zu den Spezialgebiet

Wenn ihr kein eingetragenes Wegerecht habt, dann kann er auf seinem Grundstück machen was er will. Ihr könnt das Tor dann halt nicht mehr benutzen.

Nett mit dem Nachbarn reden.

Mehr könnt Ihr nicht tun.