darf unser nachbar einfach äste, die von uns über den zaun in seinen garten....

12 Antworten

also, abschneiden darf er es weil es auf seinem Grundstück ist. Ob er es allerdings zu euch rüber schmeißen darf bezweifle ich. Sprich ihn mal darauf an und zur not schneidet das überstehende ab sodass erst garkein "Streit" entstehen kann und er sollte natürlich seine Äste dann auch abschneiden bzw. kürzen

Wenn die Äste in seinem Garten hängen darf er sie auf jedenfall abschneiden und wenn er meint sie auf euer Grundstück zurück zu schmeißen ist das arm, darf er das glaub ich LEIDER auch.

sobald es in sein garnten hängt darf er damit machen was er will.dass er die äste aber in euren garten wirft ist nicht oke.

Äste abschneiden nach vorheriger Ankündigung ist OK. Sei froh, dass er nicht einen Gärtner damit beauftragt hat, dann würde es etwas kosten.

Rechtlich gesehen muss er euch unter entsprechender Fristsetzung auffordern, die von eurem Grundstück überhängenden Äste bis zur Grenze zurückzuschneiden. Nach Fristablauf kann er diese Arbeiten, sofern von euch nicht geschehen, einer Fachfirma übergeben und die Kosten hierfür (Zeitaufwand und Schnittgutentsorgung) von euch verlangen. Bei diesen Arbeiten ist aber auf die Vegetationsperiode der Sträucher etc. zu achten. Auch ihr könnt von ihm dasselbe verlangen (Laub, das rüberhängt?). Laub, dass durch Wind etc. auf euer Grundstück fällt, habt ihr hinzunehmen. Aber bevor man mit dem Nachbar Streit provoziert, sollte man ein ruhiges klärendes Gespräch führen.