Darf Polizeibeamter mich in meiner Privatsphäre ohne Erlaubnis fotografieren?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich hierbei um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.

Selbstverständlich kann der das fotografieren - und natürlich auch die, welche dabei vor Ort anwesend sind, um hinterher klar dokumentieren zu können, was war und wer war da.

Und das kann der auch auf Deinem Hof machen, in Deinem Wohnzimmer gar, wenn notwendig.

Nur wenn Du sagst, dass das genehmigt ist, heißt das noch lange nicht, das dem auch so ist. Jeder, aber wirklich jeder, dem der gegenübertitt, sagt entweder "Ich wars nicht" oder aber "Alles genehmigt".

Wenn der jedem glaubt, der irgend etwas behauptet, ohne das hinterher genau nach zu prüfen, kann der zu Hause bleiben.

Und darum amcht der ein paar Fotos, ruft hinterher die zuständige Behörde an, ob eine Erlaubnis auch wirklich vorlag. Wenn ja, dann war ja mal wirklich alles in Ordnung, löscht er die Fotos, wenn nicht, verwendet er diese, um sie der Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Bußgeldstelle beizufügen. Auf diese Weise kann sich niemand herausreden, er wisse davon gar nichts, es liegt ein Foto vor, das beweist, dass Du dort warst, denn wieder kommen einige superschlaue Zeitgenossen auf den Trichter, man könne ja hinterher einfach behaupten, man war das ja gar nicht, auch ein beliebtes Spiel in unserer Gesellschaft.

Und das darf er natürlich nicht, das muß er tun.

Es hört sich immer so schön an "Darf die Polizei das???" Das würde ja bedeuten, dass die Polizei sich raussuchen kann, was sie tut.

Raussuchen ist nicht, die Polizei muß das machen, sonst bekommt der einzelne Beamte Ärger. Sitz mal vor Gericht und der Richter fragt den Polizist nach Einspruch des Betroffenen: "Haben sie das dokumentiert?", worauf der entgegnet "Ähhhhhh....". Klasse, dann hör Dir mal an was der Richter darauf so von sich gibt. Der macht den rund, dass alles zu spät ist.

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Das etwas borstige Verhalten, der Spruch, den er da losgelassen haben mag, der war sicherlich hart, kann man sagen. Dazu könnte man jedocjh auch auf die Idee kommen zu sagen:"Wie es in den Wald reinschallt.......".

Glaub ja nicht, dass der höflich und freundlich bleibt, wenn Du den anpflaumst.

Der wird dann genau so komisch, wenn nicht noch mehr. Sei halt freundlich und kooperativ, dann macht der auch das nicht - und wenn dann doch, dann kannst Du ihm was, aber nicht, wenn Du vorher patzig wirst.

Komm dem blöd, dann wird der genauso werden - und muß sich von Dir nicht so behandeln lassen.

Woher nehmen manche Leute die Eistellung, sie könnten einen anderen Menschen anpfeifen, komisch anpflaumen und der muß freundlich bleiben, bloß weil der eine Uniform trägt?

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Das mit dem Wein trinken ist eine gute Idee. Wenn nochmal sowas vorkommt, biete denen höflich auch ein Gläschen an - die werden das dankend ablehnen. Erkläre höflich und freundlich, dass eine genehmigung vorliegt, zeige diese zudem auf verlangen vor. Man wird ebenfalls höflich und freundlich bleiben, sich diese anschauen und sich ganz schnell wieder verkrümeln. Du musst Dich nicht aufregen, die auch nicht, alles Friede, freude, Eicherkuchen.

Oder werd halt wieder Patzig, dann läuft das das nächste Mal auch nicht anders. Nur Brauchst Du Dich nicht aufzuregen, denn die machen nur das, was Du machst.

ManuelaP  16.03.2011, 17:10

Dh! Das lese ich auch aus der Frage raus. Erst bringt der den auf die Palme und wundert sich über die Reaktion.

WilliPahl 
Fragesteller
 25.03.2011, 09:29

Danke für Deine sachliche Antwort. Vom Prinzip hast Du ja Recht. Aberbei uns gibt es eine Nr., die die Polizei bei solchen Anzeigen VORHER anrufen muß, ob Räumfeuer angemeldet. Und das haben wir getan.

er könnte das Feuer fotografieren; um Dich zu fotografieren bedarf es einer Erlaubnis bzw. einer richterl. Genehmigung. Dafür könnte der Beamte als Zeuge entsprechend aussagen.

Darüber aufregen bringt doch nichts.

Dass die Polizei kommt, ist klar, denn sie müssen dem nachgehen. Obwohl sie eigentlich auch bei der Leitstelle der Feuerwehr hätten anrufen können, eigentlich müssen denen Feuer gemeldet werden, damit die Feuerwehr nicht unnötigerweise ausrückt.

Ich würde jedenfalls empfehlen, den Polizisten gegenüber immer nett (bzw höflich) zu sein, denn wenn man als "Rabauke" negativ auffällt (auch wenn es berechtigt ist), dann ist es nie gut.

Und sonst trink ne Flasche Wein und warte ab. Da darf eigentlich nichts kommen.

Sumselbiene  16.03.2011, 15:05

Das mit den Nachbarn würde mich allerdings interessieren. Die schießen auf euch?? warum denn sowas??

WilliPahl 
Fragesteller
 16.03.2011, 15:32
@Sumselbiene

Seit über 1 Jahr versuche ich, daß der Staatsanwalt die Sache verfolgt! Hat jetzt 2 x eingestellt mit der Bergründung "Beleidigung wird nicht verfolgt, kein öffentliches Interesse!" 4 Waffen lagen frei im Haus rum, als ich dann die Münchener Kriminalpolizei eingeschaltet hatte. Und nun???? zwecklos!

Sumselbiene  16.03.2011, 15:35
@WilliPahl

Dafür müssen sie aber belangt werden. Woher weißt du, dass die Waffen im Haus lagen?

Der Polizei sind aber auch die Hände gebunden, wenn es dafür keine Beweise gibt (auch dass sie auf euch schießen) und wenn sie dort waren und da waren die waffen zufällig grad im Tresor und die notwendige Erlaubnis ist auch vorhanden, kann sie nichts machen: traurig aber wahr.

Jeder darf Dich fotografieren - solange Du Dich im Freien befindest sowieso.

Das Bild darf nur nicht ohne Deine Einwilligung veröffentlicht werden.

Nein, der Polizeibeamte darf dich nicht fotografieren! Im Grundgesetz ist ganz klar dein Recht auf Bild aufgeführt, dass es dir möglich macht, die Kameraaufnahme von dir zu verweigern! Und nach dem Spruch des Beamten würde ich dir zur Anzeige raten! Dieser Polizist meint wohl er könne sich sämtliche Freiheiten rausnehmen! Auf jeden Fall Anzeige. Dann bekommt er ein Disziplinarverfahren, und wenn deine Nachbarn dich dir ganze Zeit beschuldigen, dann kannst du sie wegen üblem Nachruf oder sogar Rufmord anzeigen!

Und noch eins: Kopf Hoch!

GermanJazz

outfreyn  16.03.2011, 16:00

Im Grundgesetz? Du machst mich neugierig. Wo denn?

üblem Nachruf oder sogar Rufmord

Auch dafür hätte ich gerne eine Rechtsgrundlage. Vor allem der "üble Nachruf" würde mich brennend interessieren.

GermanJazz  16.03.2011, 17:59
@outfreyn

Üble Nachrede:

§ 186 StGB:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Rufmord (Verleumdung):

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– § 187 StGB

Recht auf Bild:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
heinmueck  16.03.2011, 22:24
@GermanJazz

@GermanJazz: Ich finde es gut, dass du in die oben genannten Gesetze gesehen hast. Doch es wäre noch besser, wenn du sie auch ganz durchgelesen hättest.

Beispiel: Das KunstUrhG verbietet nicht das Fotografieren der Mitmenschen sondern schreibt lediglich vor, dass gegen den Willen der Abgebildeten die Fotos nicht verbreitet werden dürfen. Es geht also nicht ums Fotografieren sondern ums Veröffentlichen. Das kannst du leicht überprüfen, indem du in deiner eigenen Antwort den entsprechenden Scrollbalken verschiebst.

fastlink  16.03.2011, 16:19

So ein Unsinn habe ich schon lange nicht mehr lesen müssen, selbst hier.......