Darf mir mein Chef eine OP verbieten?

10 Antworten

Für eine aus ärztlicher Sicht notwendige OP muss man den AG gar nicht fragen. Man informiert ihn lediglich.

Um was genau geht es denn bei Dir?

 habe in paar Wochen einen OP Termin ( medizinisch notwendig ) und wäre dann Krank geschrieben. Meine Chefin ist damit nicht einverstanden und verbietet mir die OP ! Da wir momentan wenig Mitarbeiter haben 

@Meryyy92

Könntest Du den OP-Termin denn ohne weiteres verschieben oder ist es zwingend, dass das dann gemacht wird?

@Gerneso

Da es mir immer schlechter geht mit der Sache sollte es da gemacht werden ich habe es ja so schon extra weit raus geschoben wegen der Arbeit ... Bin total verzweifelt ! 

@Meryyy92

Dann machen lassen!

Sag ihr Du hast die OP bereits viel zu lange hinausgezögert und es geht nicht mehr.

Sie hat ja noch paar Wochen Zeit das Problem zu lösen. Es gibt Zeitarbeitsfirmen, die ihr Personal schicken könnten.

@Gerneso

Leider kann man mit meinen Chefs nicht so vernünftig drüber reden die werden schon fast laut und rufen bei Ärzten an um näheres über meine Krankheit raus zu finden. Deshalb werde ich das jetzt einfach durchziehen ! Vielen Dank für deine Antworten :) 

@Meryyy92

Meine Chefin ist damit nicht einverstanden und verbietet mir die OP !

Das ist vollkommener - und dazu bösartiger! - Unfug!

Ich frage mich aber auch, wie man überhaupt auf die Vorstellung kommen kann, der Arbeitgeber könne eine medizinisch indizierte OP verbieten wollen - das kann er selbstverständlich nicht!

@Meryyy92

Ergänzung:

Da wir momentan wenig Mitarbeiter haben

Das ist noch nicht einmal ein Grund, der zur Verweigerung eines Urlaubs berechtigen würde!

Die Vorstellung, überhaupt oder mit dieser Begründung einen OP zu einem bestimmten Termin "verbieten" zu können, ist geradezu absurd!

Im Übrigen verstößt der Arbeitgeber mit seinem Vorgehen gehen seine Fürsorgepflicht, die Teil seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ist.

Verbieten kann er es nicht.

Allerdings geht aus deiner Frage nicht hervor ob es eine medizinisch notwendige Operation ist oder "nur" eine Schönheits-OP.

Er kann zwar keine OP verbieten aber er kann dir, wenn betrieblich notwendig, für eine Schönheits-OP den notwendigen Urlaub zu einer bestimmten Zeit verweigern.

Das heißt aber nicht dass er dir den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt verweigern kann/darf.

Bei einer medizinisch notwendigen OP kann er nichts machen.

den notwendigen Urlaub zu einer bestimmten Zeit verweigern

Aber nur, wenn es die nach dem Bundesurlaubsgesetz genannten zulässigen Gründe für die Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung gibt.

Alleine "Personalmangel" berechtigt den Arbeitgeber aber nicht dazu!

Selbstverständlich nicht!

Wenn Du jetzt einen Unfall hättest, könnte Dein Chef doch auch nichts dran ändern, oder?

Die Gesundheit ist Dein höchstes Gut - vielleicht solltest Du eher mal nach einem neuen Chef Ausschau halten!

Alles Gute und gute Besserung

Die Op selbst kann er dir natürlich nicht verbieten.

Aber:

Du wirst wegen der Op natürlich in deiner Arbeitsstelle ausfallen.

Wenn es sich um eine medizinisch notwendige Op handelt, kann er dagegen nichts tun.

Lässt du dir nun aber die Brüste vergrößern oder die Nase korrigieren, dann darf dein Chef von dir verlangen, die Op in deinen Urlaub zu legen. Denn das ist medizinisch nicht notwendig und dein Privatvergnügen.

Nein darf er nicht. Deine Gesundheit, dein Körper, deine Entscheidung.