Darf mir der Vermieter bei 2 Monaten Mietrückstand den Strom abstellen?
Guten Tag zusammen,
heute Morgen als ich zu Hause ein paar Cardio Übungen machte ging der Strom plötzlich aus. Da habe ich zuerst an Stromausfall gedacht dann aber festgestellt, dass man die Lichter im Treppenhaus doch noch anmachen konnte. Also habe ich den Vermieter kontaktiert. Der hat erwidert dass ich die Mieten für Oktober sowie November noch nicht gezahlt habe. Gleiche ich den offenen Betrag aus so wird der Strom wieder angeschaltet.
Die Oktobermiete habe ich tatsächlich aus persönlichen Gründen erst Ende des Monats gezahlt, die Novembermiete habe ich jedoch noch vor dem 3. November überwiesen, nur wegen Allerheiligen ist die Überweisung noch nicht bei dem Vermieter eingegangen.
Meine Frage lautet aber: Ist der Vermieter in diesem Fall überhaupt berechtigt, mir die Stromversorgung kurzerhand zu verweigern? Handelt es sich dabei nicht etwa um eine verbotene Eigenmacht? Darf ich ihn also auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen?
Liebe Grüße
Polyglott199
10 Antworten
Selbst gesetzt den Fall, deine Energiekosten wären Teil der von dir geschuldeten Miete, wäre es dem VM nicht gestattet, dir die Versorgung ohne Fristsetzung oder Vorankündigung vorzuenthalten. Also nein, dies ist unzulässig, und erfüllt ggfs. den Straftatbestand der Nötigung.
Allerdings solltest du in solchen Fällen in Zukunft deine Zahlungsrückstände respektive deren Ausgleich zeitnah mitteilen, denn dann ist auch die Kommunikation leichter. Die Mietzahlung für den November 2021 ist übrigens erst heute fällig gewesen, zumindest dort, wo der 1.11. ein Feiertag war (sonst Mittwoch, 3.11.). Insofern halte ich das Vorgehen des VM nicht nur für rechtswidrig, sondern zudem auch für unbegründet.
Aber er hat doch gesagt sobald das Geld auf seinem Konto ist stellt er den Strom wieder an? Auch wenn er das natürlich nicht darf - klar. Ich hätte Dir den Strom wohl gelassen, Dir aber wahrscheinlich im Gegenzug fristlos gekündigt.
Stell Dir vor Du bist Vermieter die Bank sitzt Dir im Nacken, und Du hast selbst kein Geld die Rate vorzustrecken, was würdest Du tun ? Irgendwie gibt es da merkwürdige Einstellungen mancher Mieter zu ihren Mietzahlungen. Wenn man einkaufen geht, kann man auch nicht den Einkaufskorb "aus persönlichen Gründen" am nächsten Ersten bezahlen.
Auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt z.B. bei Arbeitslosigkeit das monatliche Geld nicht am Ende des Monats.
Sagt er.
Ab der zweiten nicht gezahlter Miete und das ist gewöhnlich der 3. eines Monats (heute ist z.B. der 4. des Monats ) ist der "Mieterschutz" Geschichte.
Zur Info:
Die Grundregel lautet: Sobald der Mieter zwei Monate nacheinander mit insgesamt mehr als einer Warmmiete im Rückstand ist, darf man fristlos kündigen. Zahlt der Mieter beispielsweise seine 500 Euro Monatsmiete ab März nicht mehr, ist er im März ja nur genau eine Monatsmiete und keinen höheren Betrag im Rückstand. Erst im April ist er dann mit Ausbleiben der zweiten Miete mehr als eine Miete im Rückstand, und damit darf der Vermieter fristlos kündigen.
Zahlt der Mieter allerdings völlig unregelmäßig, also mal einen Teilbetrag, mal alles, mal gar nichts, darf man fristlos kündigen, sobald sich die Rückstände auf insgesamt mindestens zwei Warmmieten aufsummiert haben.
und das ist gewöhnlich der 3. eines Monats
Erstens wäre es der dritte Banktag eines Monats, und zweitens gilt fristwahrend nicht der Tag des Eingangs beim Vermieter, sondern der Tag der Ausführung der Überweisung.
heute ist z.B. der 4. des Monats
Was weder relevant noch stichhaltig ist, nachdem der 1.11. in manchen Ländern ein Feiertag war.
Aber nicht überall. War ja auch nur ein Beispiel. Klar muss das dann selbstverständlich den rechtlichen Rahmen einhalten. Man,man,man.
Der FS war mit lediglich einer Miete (Oktober) in Verzug. das ist kein Kündigungsgrund, weder fristgerecht noch fristlos. November wurde fristgerecht angewiesen.
Es gilt der dritte Werktag, nicht Kalendertag als Frist. Samstag zählt nicht mit, da kein Bankarbeitstag.
Das ist auf jeden Fall eine Form von Nötigung.
Die Oktobermiete habe ich tatsächlich aus persönlichen Gründen erst Ende des Monats gezahlt,
Du hast hoffentlich Deinem Vermieter frühzeitig Bescheid gesagt. Hast Du nicht?
die Novembermiete habe ich jedoch noch vor dem 3. November überwiesen, nur wegen Allerheiligen ist die Überweisung noch nicht bei dem Vermieter eingegangen.
Das klingt unglaubwürdig. In Zeiten von SEPA und Online-Banking kommen alle Überweisungen innerhalb von 1 Tag an, oft sogar innerhalb weniger Stunden. Kann es sein, dass die Überweisung mangels Deckung nicht ausgeführt wurde?
Die Verärgerung des Vermieters ist auf jeden Fall zu verstehen und dass er Dir nicht glauben will, auch. Dennoch darf er Dir natürlich nicht den Strom abschalten und ich würde ihn höflich bitten, den Strom doch bitte wieder gleich einzuschalten und ihm Kopien oder Fotos von Deinen Kontoauszügen, wo die Mietüberweisung drauf ist direkt zusenden. Das geht doch über einen Messenger oder per Mail auch ganz fix.
Darf ich ihn also auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen?
Wie das Delikt juristisch heißt, kann ich Dir zu 100 % auch nicht sagen. Wenn Du meinst, es ist eine strafbare Handlung, müsstest Du ihn erst einmal bei der Polizei anzeigen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld kannst Du zivilrechtlich einklagen, aber dazu müsste Dir ein Schaden in Form eines echten €-Betrags entstehen und so lange Dir kein Unfall passiert, bei dem Du Dir eine Verletzung zuziehst, gibt es sicher auch kein Schmerzensgeld.
Betrachte jetzt noch die andere Seite: Dein Vermieter fühlt sich von Dir hintergangen, vermutlich weil Du schon öfters mal säumig warst? Dann wäre sein Ärger doch verständlich. Dennoch hat er über das Ziel hinaus geschossen. Wie ich reagiert hätte: Ich hätte noch ein paar Tage abgewartet. Wären dann die Mieten noch nicht auf meinem Konto eingegangen, hättest Du sofort die fristlose Kündigung bekommen, hilfsweise fristgerecht. Spätestens Ende Februar wärst Du damit aus der Wohnung raus.
Falls die Oktobermiete verspätet eingegangen wäre und die Novembermiete nicht oder auch zu spät, hättest Du auf jeden Fall eine Abmahnung bekommen. Beim nächsten Mal Verspätung dann ganz sicher die Kündigung.
Wenn es mal wieder klemmt, sag Deinem Vermieter frühzeitig Bescheid und zahl wenigstens einen guten Teil der Miete.
Ach ja: Und wenn ich auf so eine Situation hin vom Mieter verklagt würde, hätte der Mieter mit dieser Wohnung in diesem Haus sicher nicht mehr viel Freude.
Naja - selbst nicht an die Spielregeln halten und dann bei anderen darauf pochen? Nicht gerade elegant.
Die Stromversorgung beziehst du von deinem Stromversorger und nicht vom Vermieter. Der hat das nicht anzufassen.
Nichtsdetotrotz solltest du deine Miete zahlen, das Geld fehlt beim Vermieter und das richtet ggf. großen Schaden an. Bring das in Ordnung!
die Novembermiete habe ich jedoch noch vor dem 3. November überwiesen, nur wegen Allerheiligen ist die Überweisung noch nicht bei dem Vermieter
Allerheiligen war am 1.11., wenn du am 2.11. überwiesen hast, kam das Geld spätestens gestern an.
Und der dritte Banktag wäre dann heute gewesen, die Novembermiete könnte da also gar nicht verspätet eingegangen sein.
Nicht der Eingang sondern der Termin der Überweisung ist maßgebend.
Das ist heutzutage eigentlich der selbe Tag, spätestens der nächste, in dem Fall also eh pünktlich, wenn hier keiner lügt.
Das ist richtig, habe ich aber auch nicht behauptet. Der Vermieter kann allerdings natürlich nur den Zahlungseingang sehen (oder eben nicht).
Es können Feiertage und Nichtarbeitstage der Bank dazwischen liegen, deshalb gilt lt. BGH das Datum der Anweisung und nicht der Kontoverbuchung als fristgerecht. Es könnte theoretisch die Buchung am 5,6,7, 8. Kalendertag erfolgen und trotzdem liegt kein Zahlungsverzug vor.
In Zeiten von SEPA ist das total veraltet.
Wie kommst du drauf? Das ist genau die Rechts- und Sachlage.
Beispiel: Angenommen, der 3. Werktag ist ein Freitag. An diesem wird die Miete um 23:55 h onlein überwiesen. Da hat die Bank längst Feierabend. Der Samstag ist kein Bankarbeitstag. Sonntag arbeiten die Banken auch nicht, Montag ist Feiertag (Pfingsten, Ostern), arbeitet keine Bank. Deshalb wird erst am 7. seitens der Bank der Auftrag zur Überweisung abgearbeitet und die Miete frühestens am 8. (Kalendertag) auf dem Konto des Vermieters. Diese Konstellation giebt es und die Miete ist pünktlich gezahlt. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Weil das in Zeiten von SEPA total veraltet ist. Aber die deutschen Schnarchbanken ignorieren das ja wie von dir beschrieben auch, von daher... naja.
Die Novembermiete wurde fristgerecht angewiesen: Es ist nicht entscheidend, wann die Miete auf dem Konto des V. gebucht wird. Frist ist der 3. Werktag des Monats. Deshalb ist, die Oktobermiete ist bereits beglichen, derzeit keine Mietschuld existent.
Zudem: Was getan wurde ist verbotene Eigenmacht. Für die Zeit des Stromausfalls auf Verschulden des Vermieters darf die Miete um 100% gemindert werden.
Bist Du betroffen, oder woher kennst Du die Sache so genau?
Das geht doch eindeutig aus der Darlegung des FS hervor. Im Übrigen ist die Rechtslage ebenso eindeutig.
Wenn Du ihm glaubst geht das klar hervor .
Das wäre unrechtmäßig/rechtswidrig! Oktober wurde nachgezahlt und November fristgerecht überwiesen.