Vermieter hat mich bei Stromanbieter angemeldet ohne mein Wissen, jetzt soll ich nachzahlen?

3 Antworten

Natürlich hat Dich Dein Vermieter beim Stromanbieter (Grundversorger) angemeldet. Das machen alle Vermieter. Er hat auch einen Zählerstand mit geschickt. Ob dieser korrekt ist, ist hier die Frage, aber die läßt sich bestimmt noch beantworten.

Tatsache ist, dass Du ab Ende November in der Wohnung warst und dort Strom verbraucht hast. Insofern ist es richtig, dass man jetzt von Dir eine Nachzahlung verlangt. Das ist aber kein Grund zur Panik.

Ich nehme an, dass man erst einmal von Dir die Vorauszahlung für die Monate November, Dezember und Januar nach verlangt. Irgendwann am Ende des Jahres wird der Verbrauch abgelesen und dann wird die Endabrechnung erstellt. Falls Du zuviel voraus bezahlt hast, wird Dir was zurück erstattet, wenn zu wenig voraus gezahlt wurde, zahlst Du eben nach. Alles kein Problem.

Das einzige, was Du unbedingt prüfen solltest, ist der Zählerstand, den der Vermieter gemeldet hat. Das hat aber nichts mit dieser Rechnung zu tun und somit hast Du Zeit, bis Du den Vermieter erreichst.

Sobald Du ihn erreichst, frage den Vermieter nach dem Zählerstand zum Zeitpunkt Deines Einzugs, den er weiter gemeldet hat. Frage, wann er diesen abgelesen hat.

Wenn der Vermieter nun sagt, er hätte ihn Ende November abgelesen, dann lies jetzt wieder ab und teile das Ergebnis durch die Anzahl Monate, die seither vergangen sind. Du erhältst so den durchschnittlichen Stromverbrauch und kannst abschätzen, ob dieser richtig sein kann oder nicht. Wenn Du nicht sicher bist, warte einfach ein weiteres Monat ab und lies nochmal den Zähler ab. Dann weißt Du, wieviel Du zuletzt verbraucht hast und kannst das auf die ca. 10 Monate hochrechnen und somit vergleichen, ob der Zählerstand korrekt sein kann oder nicht.

Weiteres: Als Dein Vormieter auszog, wurde bestimmt auch der Strom abgelesen. Diesen Zählerstand kennt Dein Vermieter, aber auch Dein Stromversorger. Dieser Zählerstand müßte niedriger sein, als der, den Dein Vermieter von Deinem Einzug gemeldet hat. Wenn das so ist und auch Deine Hochrechnung etwas ähnliches ergibt, passt es. Dann ist alles i. O.

Wenn Du zum Zeitpunkt der Übernahme der Wohnung nicht ablesen konntest, hat Dein Vermieter irgendwann danach abgelesen. Möglicherweise erst im Januar und diesen Zählerstand als Anfangszählerstand an Deinen Stromversorger gemeldet. Das wäre für Dich sogar noch besser.

Anbieterwechsel: Viele Menschen hier im Land lassen sich nach wie vor zum höchstmöglichen Tarif des Grundversorgers beliefern. Nutze eines der Vergleichsportale (Verifox oder check24 und such Dir einen günstigeren Anbieter. Schaue gut auf die Bedingungen und wähle den aus, der Dir am meisten zusagt. (Sichere Lieferanten sind z. B. irgendwelche Stadtwerke) Nach der Ummeldung (ca. 1 Monat) wird sowieso wieder ein Zählerstand gefragt und an den neuen Versorger, sowie an den Netzbetreiber gemeldet.

Dein jetziger Versorger schickt Dir dann die Gesamtabrechnung seit November und Du bekommst entweder Geld zurück oder zahlst noch etwas nach, aber in Zukunft bist Du dann vermutlich viel günstiger dran. Viel Erfolg und keine Panik!

wenn du im november eingezogen bist, musst du auch ab november zahlen. selbst wenn du keinen strom verbrauchst, fällt ja die grundgebühr an.

ansonsten ist es eigentlich das erste, was man macht, wenn man in eine neue wohnung zieht, sich beim stromversorger seiner wahl anzumelden. und das vorzugsweise nicht bei einem billiganbieter mit vorkasse und so. hast du das nicht gemacht?

wenn du nix tust, dann wirst du wahrscheinlich automatisch beim grundversorger angemeldet. aber direkt iwo anmelden darf der vermieter dich nicht. er kann ja für dich keinen vertrag abschliessen!

Der Versorger hat weiter geliefert , weil keiner abbestellt hat. Es wurde von dem Wohnungsnehmer ja auch genutzt . Nach dem Schreiben sind sie dort ja gemeldet seit Nov . Dazu bekommt der Nutzer normal die Bestätigung und ein Tarifangebot und die Frage wegen Rechnung oder Bankeinzug .

Sind sie sicher diese Schreiben nicht entsorgt zu haben ?

Sevenfold6661 
Fragesteller
 06.07.2015, 04:50

Ja, da bin ich mir sehr sicher. Bei der Abrechnung steht ja auch dass ich nur 5 Monate bezahlt habe, im Februar kam sozusagen die Bestätigung in Form einer Mahnung ... Neben der Mahnung kam auch ein Zettel mit der Frage nach Bankeinzug oder nicht.