Miete unvollständig gezahlt, darf Vermieter mich beim Meldeamt abmelden?

14 Antworten

Setze dich am besten mit einem Anwalt in Verbindung, bzw. geh schnellstmöglich zum Amt. Die können Dir das zu 100% sagen.

Der Vermieter ist übrigens zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn 2 MM nicht bezahlt wurden!

Abmelden kann der Vermieter dich nicht. Du wohnst ja noch da.

Was der Vermieter kann ist dir wegen dem Mietrückstand kündigen - fristlos.

Er kann euch nicht beim Meldeamt abmelden. Aber er kann euch die Wohnung jederzeit kündigen, wenn ihr mehr als eine Monatsmiete Rückstand habt.

Wo liegt denn das Problem? Wieso habt ihr keinen Neuantrag beim JobCenter gestellt? Deine Familie kann doch ganz legal bei dir einziehen.

Ein Vermieter kann Dich nicht bei der Meldebehörde abmelden, das ist doch Quatsch.

Kläre schnellstens mit dem Arbeitsamt, warum nicht die neue Mieter überwiesen wird und mach denen klar, daß bei Zahlungsverzug eine fristlose Kündigung droht.

Ein neuer Mietvertrag war nicht erforderlich, weder wegen Zuzug der Familie noch wegen erhöhter Miete. Wurde die Miete erhöht oder sind die Vorauszahlungen für die Betriebskosten angepasst worden? Auch letzteres bedarf keines neuen Mietvertrages.

Die Anmeldung beim EMA ist Sache des Mieters. Er muss sich mit der Wohnungsgeberbestätigung und unter Vorlage seines PA persönlich anmelden.

So wie ich lese, bringst du bzw. der Vermieter Miete und Betriebskosten durcheinander.