Darf mir der Arbeitgeber verbieten früher zu arbeiten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf mir der Arbeitgeber verbieten früher zu arbeiten?

Ja, darf er.

Wenn Du festgelegte Arbeitszeiten hast, musst Du Dich daran halten oder, wenn Du früher kommen willst, das vorher abklären.

Anscheinend wird das nicht gerne gesehen weil dann noch niemand anderes da ist

Das ist eine vernünftige Einstellung des AG. Es geht ja auch darum, dass im Falle z.B. eines Arbeitsunfalls/Schwächeanfalls etc. niemand zur Hilfe anwesend wäre.

Bei uns im Betrieb darf auch niemand alleine arbeiten.

und man leicht Überstunden aufbaut.

Deshalb muss ein AG Überstunden die weder angeordnet noch "stillschweigend geduldet" werden auch nicht bezahlen.

Du meinst es zwar gut, solltest aber in Zukunft erst einmal mit dem AG reden und ihm die Gründe für Deine Absicht erklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hexle2  18.01.2021, 06:51

Danke fürs Sternchen

Das solltest du mit dem Chef besprechen..

Frag deinen Chef einfach mal.. und sag ihm was Sache ist - ich hab die Sachen nicht geschafft und würde die halt vor der Arbeitszeit erledigen das ich so ein normales Arbeiten ermöglichen kann - viel mehr kannst du da nicht machen wenn er es nicht will, will er es nicht.
Habe meinen Chef auch gefragt - arbeite im Büro und muss Angebote schreiben und alles und ab September fängt die Hochsaison wieder an und wir haben so den Stress und da hab ich ihn halt einfach gefragt ob ich eine halbe bis Stunde früher kommen darf..
Er hat nur gesagt wenn es nicht so häufig ist gerne (wir haben keine Überstundenauzahlung wir können die ÜBerstunden nur im gleiche Monat abbauen)

Ja, darf er. Überstunden müssen eigentlich genehmigt werden.

KNQL284 
Fragesteller
 10.08.2018, 07:48

Naja Überstunden an sich dürfen wir haben - wenn wir Abends länger bleiben stört es auch keinen solang man das nicht jeden Tag macht..aber morgens ist es anscheinend ein Problem.

ErsterSchnee  10.08.2018, 07:48
@KNQL284

Trotz allem darf er das verbieten.

Stichwort: Weisungs- und Direktionsrecht.