Darf mich die Polizei mitnehmen?

11 Antworten

Hallo dennis332211,

es bringt bei der von dir geschilderten Sachlage gar nichts, hier eine lange Abhandlung zu schreiben. Und ebensowenig lohnt es sich bei der von dir geschilderten Ausgangslage, ein in sich anspruchsvolles Rechtsgutachten zu schreiben, und zwar aus -ich beschränke es mal auf- 2 Gründen.

Zum einen wird dir die Ladung des Gerichts zum Antritt deines Jugendarrestes nicht mittels einem "einfachen" Brief zugestellt sondern mit einer speziellen "Zustellungsurkunde".

Eine solche Zustellungsurkunde hat zweifelsfreie Beweiskraft, dass dir die Ladung zum Antritt des Jugendarrestes tatsächlich zugestellt wurde. Deine Behauptung bzw. deine Einwände, du hättest "diesen Brief" nicht bekommen hilft dir gar nichts (also nicht einmal 1 % Nutzen).

Da kannst du dir jede Energie sparen, auf dieser Schiene zu fahren. Das bringt nur Scherereien und hilft dir keinen Hauch weiter. Außerdem weißt du selbst wahrscheinlich am besten, dass du "den Brief" sehr wohl bekommen hast. Oder sollte gerade "dieser Brief" (ich betone noch einmal, dass er dir mittels Postzustellungsurkunde, ausgestellt vom Postbediensteten) zugestellt wurde und als zweifelsfrei zugestellt gilt. In diesem Fall müsstest du schon beweisen -ich betone beweisen-, dass du ihn nicht bekommen hast. Aber deine Behauptung stellt einen solchen Beweis nicht dar. Du musst zweifelsfrei beweisen können, ihn nicht bekommen zu haben. Und das gelingt dir nie !!!!, weil du derartige Beweismittel gar nicht aufbringen bzw. abliefern kannst.

Was glaubst du eigentlich wieviel tausende solcher Schutzbehauptungen die Behörden, insbesondere die Gerichte so in einem Jahr zu hören bekommen, dass irgendwelche Empfänger die Schriftstücke angeblich nicht bekommen hätten. Da musst du schon sehr naiv sein, wenn du wirklich glaubst, dass dir diese Behauptung weiterhelfen könnte.

Und nun zu deiner Frage:

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist also objektiv davon auszugehen, dass du die Ladung zum Antritt des Jugendarrestes bekommen hast (Punkt).

Und deshalb !!! !!! wirst du, wenn die Polizei dich zum Antritt des Jugendarrestes abholt um dich dort einzuliefern, "nicht einfach so mitgenommen".

Die Polizei erfüllt vielmehr auf Anordnung des Gerichts, welches dir den Jugendarrest auferlegt hat, ihre gesetzliche Pflicht, dir den Antritt des Jugendarrestes "etwas zu erleichtern", wenn du schon den Weg nicht allein dorthin findest.

Sieh es doch mal positiv, du wirst mit nem bequemen Dienstfahrzeug der Polizei -möglicherweise bei schlechtem Wetter- von zu Hause abgeholt und sozusagen von "Tür zu Tür" direkt bis in den Jugendarrest gefahren. Kann man denn noch mehr Komfort und Entgegenkommen der Staatsgewalt erwarten ???

Du musst allerdings damit rechnen, dass dir der Polizeieinsatz kostenmäßig in Rechnung gestellt wird. Das sind dann Folgekosten zu den Gerichtskosten, die du ja durch dein Verhalten -nämlich nicht freiwillig den Jugendarrest anzutreten- verursacht hast.

Und zum Schluss wirklich ein "gut gemeinter Rat". Wenn du einen Funken Verstand in deinem Schädel hast, setze dich gleich morgen früh mit dem zuständigen Gericht in Verbindung (sinnvoll wäre es dort persönlich vorzusprechen) und kläre dort ab, dass das Gericht möglichst noch von einer polizeilichen Vorführung absieht.

Wenn du einen verständnisvollen Richter antriffst und ihm in sehr höflicher Form erklärst, dass du die Ladung evtl. verloren und deshalb den Antritt zum Jugendarrest versäumt hast, kannst du evtl. auf etwas "Gnade" hoffen und er räumt dir eine erneute Möglichkeit ein, auf eine nochmalige Ladung (die dir dann wieder per Postzustellungsurkunde zugestellt wird und dich -wie bereits die letzte- auch sicher erreicht) freiwillig zum Jugendarrest anzutreten.

Jeder aus "deiner ebenso naiven wie fehlerhaften Betrachtung" vermeintlich schlaue (in Wahrheit aber dumme) Trick, die Justiz "verar......en" zu wollen, geht garantiert in die Hose.

Darauf kannst du einen lassen.

Also überleg dir gut, was du machst. Jeder Fehler deinerseits wird nicht nur peinlich (vor den Nachbarn) sondern auch noch teuer !!!!!!!!!!!!!

Und verlieren kann in dieser Sache nur einer, n ä m l i c h du !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hotteb

Dabbel  12.08.2011, 06:26

es bringt bei der von dir geschilderten Sachlage gar nichts, hier eine lange Abhandlung zu schreiben.

Warum machst du es doch und produzierst soviel heisse Luft?

Hotteb  12.08.2011, 18:50
@Dabbel

"Heiße Luft", mit der man zahllose "Heißluftballone" fahren lassen könnte, hast du im dritten Absatz deiner Antwort an "dennis332211" produziert, dankenswerterweise nicht dem Umfang nach, um so mehr aber inhaltlich.

hotteb

Hotteb  12.08.2011, 19:05
@Dabbel

"Heiße Luft", mit der man zahllose "Heißluftballone" fahren lassen könnte, hast du im dritten Absatz deiner Antwort an "dennis332211" produziert, dankenswerterweise nicht dem Umfang nach, um so mehr aber inhaltlich.

hotteb

Dabbel  12.08.2011, 19:10
@Hotteb

Zum einen wird dir die Ladung des Gerichts zum Antritt deines Jugendarrestes nicht mittels einem "einfachen" Brief zugestellt sondern mit einer speziellen "Zustellungsurkunde".

Kommentar zum JGG, von Rudolf Brunner und Dieter Dölling von Gruyter

§ 85, RN 3:

"Der Vollstreckungsleiter lädt auf freiem Fuss befindliche Verurteilte durch einfachen Brief unter Verwendung des eingeführten Vordrucks zum Antritt des Jugendarrestes"

Wo lese ich da was von einer Zustellungsurkunde?

Wenn du mir tatsächlich einen solchen inhaltlichen Quatsch, ... in meinen Stellungnahmen nachweisen kannst, darfst du dich auch gerne wieder melden.

Das habe ich hiermit getan.

Woher wissen Sie denn so genau über den Inhalt des Briefs Bescheid, wenn Sie ihn nicht erhalten haben??

Gem. Zustellungsgesetz, gilt ein Brief drei Tage nach der Aufgabe bei der Post als zugestellt, wenn nicht davon ausgegangen werden muss, dass er eben nicht zugestellt wurde! Das Gericht braucht also nicht unbedingt einen Beweis, um davon auszugehen, dass der Brief zugestellt wurde!

Wenn es eine entsprechende Anordnung/Verfügung vom Gericht gibt, darf die Polizei Sie auch mitnehmen .. ob Sie jetzt den Brief erhalten haben oder nicht, spielt keine Rolle. Immerhin gab es ja zuvor auch schon eine entsprechende Hauptverhandlung vor Gericht o.ä.. Die Polizeibeamten werden Sie über die Maßnahme in Kenntnis setzen, wenn sie vor der Tür stehen, das reicht aus.

Weswegen wollen Sie denn die Polizeibeamten anzeigen?? (anklagen ist übrigens etwas anderes)

Dabbel  11.08.2011, 18:46

Woher wissen Sie denn so genau über den Inhalt des Briefs Bescheid, wenn Sie ihn nicht erhalten haben??

Gute Frage!

Der Brief alleine verpflichtet dich nicht zu einer Woche Jugendarrest. Diesem Brief ist eine Verhandlung vor einem Jugendrichter vorangegangen. Daher wusstest du mit Sicherheit, dass du in den Jugendarrest musst.

Der Brief dürfte deshalb lediglich eine Ladung sein, den Jugendarrest anzutreten. Ob du ihn bekommst oder nicht ist letztlich zweitrangig, denn in den Arrest musst du so oder so. Kommst du nicht freiwillig, dann wirst du geholt.

Natürlich kannst du die Polizeibeamten verklagen oder anzeigen, bringen wird dir das aber nichts außer einem Haufen Kosten (denn wenn sie dich abholen, handeln sie ausgesprochen rechtmäßig).

Hotteb  11.08.2011, 21:09

Dein Beitrag wäre nicht unbedingt zu beanstanden gewesen, wenn du dir (und der Gemeinde) den letzten Absatz erspart hättest.

Schon der Unsinn in sich "Natürlich kannst du..........bringen wird dir das aber nichts, außer einem Haufen Kosten" Was soll denn dann ein solcher Hinweis.

Und zum Schluss der Hammer: "denn wenn sie dich abholen, handeln sie ausgesprochen rechtmäßig"

Wie gesagt, dem relativ ordentlichen Beginn deines Beitrages folgte der -in der Sache- geradezu "unbegreifliche Einbruch".

Im übrigen handelt die Polizei bei der Sach- und Rechtslage nicht nur "rechtmäßig"; sie vollzieht vielmehr "pflichtgemäß", und zwar auf Anordnung des Gerichts, welches den Antritt zum Jugendarrest verfügt hat, ihren gesetzlichen Auftrag.

hotteb

Dabbel  12.08.2011, 06:20
@Hotteb

Man sollte nicht nur des Schreibens wegen schreiben.

Wie wäre es, wenn du einen besseren Beitrag verfassen würdest?
Das kann man von deinem Beitrag nämlich nicht sagen, denn dieser besteht überwiegend aus "heißer Luft". .

Hotteb  12.08.2011, 18:39
@Dabbel

Du solltest dich mit deinen Kommentaren etwas mäßigen.

"Heiße Luft" im Sinne "blanken Unsinns" hast du verfasst, wie ich es bereits kommentiert habe.

Du gehörst halt zu denen, die entweder nicht verstehen oder nicht akzeptieren wollen, wenn sie solch offensichtlichen (und da spricht der letzte Absatz deiner obigen Antwort schlicht für sich) Quatsch geschrieben haben.

Hab auch schon bessere Beiträge "von dir" gelesen.

Allerdings bist du wirklich "der Letzte" der mir zu sagen hat, welchen Umfang meine Stellungnahmen anzunehmen haben.

Beschränke dich auf sachliche und sachbezogene Beiträge, damit hast du genug zu tun.

Wenn du mir tatsächlich einen solchen inhaltlichen Quatsch, wie du ihn (und ich habe nur den letzten Absatz deiner Antwort ad absurdum geführt) in deiner Antwort produziert hast, in meinen Stellungnahmen nachweisen kannst, darfst du dich auch gerne wieder melden.

Und ich versichere dir, dass ich mit sachbezogener Kritik umgehen und leben kann, selbst wenn sie von dir kommt. Ich halte mich nicht für unfehlbar und lasse berechtigte Kritik absolut gelten. Aber da habe ich schon den Anspruch, dass Kritik s a c h b e z o g e n !!!! ist und in sachlicher Form vorgetragen wird.

Dagegen kommt dein Konter ziemlich plump als reine Retourkutsche daher und hat keinerlei Sachbezug.

Aber auch Reaktionen dieser Art sagen einiges über den Verfasser aus.

hotteb

Bei einen Strafbefehl gibt es die öffentl. Zustellung da wird dies 2 Monate an schwarze Brett im Gericht gehängt und dann ist er rechtskräftig. Aber bei Jugendsachen ist eine Verhandlung dringend erforderlich, so dass das Urteil verhängt wurde und es war nur die Ladung zum Strafantritt welche Du nicht erhielst. Leider kann Dich die Polizei jederzeit verhaften , nur wenn es med. Gründe gibt welche dagegen sprechen , kann die Strafe ausgesetzt werden.

Da der Brief nicht zurückgekommen ist, an den Absender zurück, wird davon ausgegangen, daß Du ihn erhalten hast, dann mußt Du mit!

dennis332211 
Fragesteller
 11.08.2011, 18:15

Kann doch auch sein, dass der Postbote oder allgemein die Post geschlammpt hat oder nicht.

Szintilator  11.08.2011, 18:24
@dennis332211

Vielleicht hat einer Deiner Bekannten geschlampt und den Brief nicht weitergereicht!

PepsiMaster  11.08.2011, 18:32
@dennis332211

@dennis332211

Das könnte zwar sein, davon kann aber ohne irgendwelche Hinweise nicht ausgegangen werden! Deshalb wird drei Tage nach Aufgabe des Briefs bei der Post davon ausgegangen, dass er ordnungsgemäß zugestellt wurde (vgl. Zustellungsgesetz)