darf meine tochter mit 16 Jahren Nachtdienst machen?

19 Antworten

Abgesehen von Gesetz und vor allen Dingen Christas Antwort:

Ob sie dort alleine verantwortlich ist unausgebildet scheint kaum von Interesse. Dabei darf durchaus davon ausgegangen werden dass in einem Pflegeheim kranke Menschen betreut werden. Und die einem 16-jähirgen Menschen anvertrauen erscheint mir denn doch mehr als fragwürdig. Muss nur was passieren. Was glaubst Du wohl wer den Kopf dafür hinhält? Deine Tochter und sonst niemand.

Wäre wirklich nicht verkehrt darüber mal intensiv nachzudenken.

http://www.bltk.de/index.php?option=com_content&view=article&id=32&Itemid=92

Schau dir diese Seite mal an. Da steht alles.

Ich weiß aber auch, dass z.B. Bäcker oder sowas eine Ausnahmeregelung haben. Aber da wendet man sich wohl am Besten an das Jugendamt, die wissen darüber genau bescheid oder an eine Arbeiterzentrale in eurer Nähe.

Es gibt wie gesagt auch Ausnahmen. Ob Altenpfleger nun darunterfällt weiß ich leider nicht.

In der Ausbildungsverordnung steht geschrieben, dass Schüler innerhalb der dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin mindestens 10, maximal 15 Nachdienste absolvieren müssen. Aber nur unter der Gegebenheit, dass eine examinierte Schwester im Nachtdienst ist und die Schülerin als zusätzlich Kraft zum regulären Nachdienst eingeteilt wird.

Nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes. Eine jugendliche Auszubildende kann aber sicher nicht allein eine eigenverantwortliche Nachtschicht im Altenheim machen.