Darf meine Mutter, die Nießbrauchsrecht hat, dem Nachbarn erlauben, Obst aus meinem Garten zu holen?

5 Antworten

Wie weit geht ihr Niessbrauchsrecht? Was ist vereinbart? Wenn sie auch den Garten Nutzen darf, kannst du es ihr nicht nachträglich verbieten.

Angela75 
Fragesteller
 11.11.2019, 14:21

Danke, da muss ich nochmal den Vertrag durchlesen.

Ja.

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen, § 1030 I BGB, also die Sache zu gebrauchen und Früchte zu ziehen, § 100 BGB. Auch kann sie die Früchte verschenken.

Da habt ihr Pech und bei der Erteilung des Nießbrauchs nicht nachgedacht.

Ein Nutzungs- oder Wohnrecht wäre für euch vorteilhafter.

Der Nießbraucher darf über die Immobilie so verfügen, wie es der Eigentümer selbst auch darf. Das beinhaltet sogar die Vermietung der Immobilie inklusive der Mieterlöse, sollte der Nießbraucher nicht selbst darin wohnen. Mit anderen Worten: Ein Nießbrauchberechtigter darf sich frei entscheiden, ob er seine Immobilie selbst nutzen will oder ob er diese an Dritte vermieten möchte, um daraus Mieteinnahmen zu generieren. Zusätzlich ist das Nießbrauchrecht nicht nur auf eine Immobilie beschränkt, sondern kann sich auf Firmen, Gärten, Fahrzeuge und ähnliches beziehen.

Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten.

  1. Der Tod der Mutter (wobei ich persönlich ihr noch ein langes möglichst gesundes Leben wünsche).
  2. Dann ist es noch möglich, den Nießbrauch in beidseitigem Einvernehmen aufzuheben und aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Zum einen muss also der Nießbraucher den Verzicht auf den Nießbrauch erklären, zum anderen der Immobilieneigentümer. Schließlich muss eine entsprechende Löschungsbewilligung notariell beglaubigt und an das Grundbuchamt weitergeleitet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch

Wie ich es verstehe, ist es völlig legitim, wenn die Mutter den Nachbarn dies erlaubt.

Du kannst nur mit ihr reden, mit den Nachbarn oder selbst früher ernten... Vielleicht sagst du den Nachbarn einfach mal, dass sie bitte nicht Alles nehmen sollen, weil du selbst auch gerne Obst ab haben möchtest...

Sie darf. Ihr stehen sämtliche Erträge aus dem Grundstück zu. Und die darf sie auch verschenken.