Hat man Mitbestimmungsrecht beim Neubau des Nachbars?
Guten Tag,
Ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen.
Ich lebe etwas ausserhalb von Hannover und würde gerne auf mein Grundstück ein neues Haus bauen lassen. Das Grundstück ist nicht bebaut und es gibt auch kein Bebauungsplan in dem Gebiet. Das heisst ich müsste mich an die nähe Umgebung halten wie die gebaut haben. Alles soweit gut.
Nun habe ich meinen Architekten beauftragt die Pläne zu machen und dies beim Bauamt einzureichen. Da es ein hin und her war mit dem Bauamt und die meinten das das Objekt zu groß ist habe ich es deutlich kleiner Planen lassen. Das Bauamt hatte mir nun mitgeteilt, nachdem unser Architekt den neuen Plan eingereicht hatte, dass es so Genehmigungsfähig ist. Sie bräuchten nur noch die Zustimmung des Nachbarn da unsere Einfahrt und die Garage an der Grenzen des Nachbarn ist. Einfahrtslänge ist ca 17 Meter plus 9 Meter Garage.
Die Nachbarin wollte das nicht unterschreiben und hat einen Termin beim Bauamt gemacht und Sie hat jetzt eine Einsicht bekommen von den Bauplänen. Was dabei rausgekommen ist weiss ich noch nicht da der Termin erst nächste Woche ist. Klar könnte ich die Garage weg lassen oder umsetzen was ich aber nicht möchte da es dort perfekt passt.
Mein frage nun, hat die Nachbarin Mitspracherecht wie gross usw das Haus sein darf? Woher stand da ein etwas kleineres Haus was abgerissen wurde das neue Haus ist deutlich größer. Das Bauamt hatte ja den neuen Plan so gut wie genehmigt.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke
5 Antworten
Nein, hat sie nicht.
Wenn ihr z.B. die Abstandsfläche zum Nachbarn unterschreitet, muss sie unterschreiben, ansonsten nicht genehmigungsfähig.
Garagen sind privilegiert wenn sie eine bestimmte Höhe und Länge nicht überschreiten. Mit den 9 m Garage und 17 m Einfahrtslänge ist diese Länge überschritten.
Frage beim Bauamt nach ob es ohne Unterschrift geht, wenn die Garageneinfahrt nicht versiegelt, sondern nur mit Rasengittersteinen belegt wird. Es ist dann zwar immer noch eine Einfahrt, aber wer weiß, vielleicht habt ihr ja Glück und sie zählen es dann nicht als bauliche Anlage :-)
Hallo,
so wie ich das mitbekommen habe, dürfen Nachbarn schon ein Wörtchen mitreden. Sie dürfen dir keine Vorschriften machen aber du brauchst manchmal eine Genehmigung weil die Nachbarn, auch wenn es dein Grundstück ist, trotzdem von dem Bau betroffen sind.
Unsere Nachbarn haben einen riesigen Garten (ca. 50m x 100m) und als sie dort einen Lagerraum bauen wollten, mussten sie das auch über irgendein Amt mit uns als Nachbarn abklären. Das Lager steht enorm weit weg aber wir hatten das scheinbar Mitspracherecht weil durch das Lager unsere Sicht über den Zaun eingeschränkt wurde.
Natürlich haben wir es genehmigt.. Sowas stört uns nicht
Kommt auch etwas auf das Gesetz des Landes an. Soweit ich weiß gibt es eine Bestimmung wie hoch und wie groß allgemein so etwas sein darf. Außerdem muss sich ein Gebeude in die Umgebung eingliedern und darf von den Anderen nicht zu arg herrausstechen. Informier dich doch mal gei Gelegenheit beim Bürgermeister oder so? Der kennt meist die Baubestimmungen.
Nein. Es geht einfach darum, dass die Nachbarn mit einer baulichen Veränderung in direkter Nähe ihres Grundstücks einverstanden sind. Warum dass so ist, keine Ahnung. Wir wurden sogar gefragt, als unsere Nachbarn sich einen neuen Balkon gebaut haben....
Salue
Abstände, maximale Höhen und Geschosse etc. werden vom Baurecht vorgegeben. Allfällige Einsprachen sind hoffnungslos, wenn die lokalen Vorschriften eingehalten sind.
Eure geplante Einfahrt mit Garage verstösst gegen ein Näherbaurecht. Hier müsste der Nachbar einverstanden sein.
Da hilft nur eine Einladung zum Kaffee. Man fragt wo die Bedenken liegen. Man versichert, dass dieses Entgegenkommen selbstverständlich auf Gegenrecht abgemacht wird. Da Nachbar hat damit auch mehr Möglichkeiten für Umgestaltungen.
Ich bin so mit meinen Nachbarn immer einig geworden!
Tellensohn
Vielen Danke für deine Antwort! Hab ich das richtig verstanden, dass er nicht sagen kann zb das Haus ist ihm zu hoch oder zu breit usw. Das ist ja die Aufgabe des Bauamtes und so wie das Bauamt uns das gesagt hat, haben wir auch natürlich geplant.
Genau, es geht dabei nur um die Teile der Bebauung, die den Nachbarn betreffen - in eurem Fall die Einfahrt und die Garage, weil die direkt an der Grenze errichtet werden.
Super danke für die Info. Weiss du vielleicht wo ich das Nachschlagen kann?
Ich habe das nun gefunden kann es aber nicht ganz verstehen den letzten teil.
(1) 1 Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde einsehen. 2 Dies gilt nicht für die Teile der Bauvorlagen, die Belange der Nachbarn nicht berühren können.
Also dürfen die den kompletten Bauplan sehen oder nur den Plan von der Garage weil der an deren Grenze ist?
Ja, wenn die Bauvorschriften eingehalten werden, kann zwar Einsprache erhoben werden, sie hat aber keine Chance. Das gleiche gilt, wenn sich der Nachbar am Schattenwurf oder der eingeschränkten Aussicht stört.
Tellensohn
dein Nachbar bekommt eine Angrenzerbenachrichtigung schriftlich von der Stadt/bzw.Gemeindeverwaltung wegen dir Bauantrag er mus ihn unterschreiben oder er hat einwände dagegen und kommt mit einem Rechtsanwalt um die Ecke und unterschreibt vorerst mal nicht dann zieht sich dein Bauprojekt in die Länge..............
Danke für deine Antwort. Das Bauamt ist ja dafür zuständig und war sogar vor Ort und hat sich die Umgebung angeschaut und meinte so in der Art dürfen Sie bauen haben wir dann auch so eingereicht und auch so gut wie genehmigt bekommen aber jetzt müssen wir warten bis die Nachbarin zustimmt das wir die Garage dort bauen dürfen. Meine sorge ist eigentlich, nicht das Sie dem Bauamt sagt nach dem Sie die plane gesehen hat das ihr das Nachbarhaus zu groß ist usw und wir das dann noch kleiner machen müssen.