Darf mein Vermieter eine Fernsehgebühr verlangen?

8 Antworten

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Ja, das gehört zum Mietvertrag. Wir haben eine Gemeinschaftsantenne und bezahlen jeden Monat 12,90 € dafür. Aber wir bekommen auch alle Programme.

marenka111  22.10.2016, 14:07

Vielen Dank für deine Auszeichnung. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass unsere Antenne eine  Sateliten  Anlage ist, die für acht Parteien zuständig ist. Manchmal muss man allerdings auch zweifeln, ob vom Vermieter alles korrekt berechnet wird. Wir sind im gleichen Haus in eine kleinere Wohnung gezogen und müssen für die Antenne  5 € mehr bezahlen, anstatt wie vorher 7,90 € obwohl es die gleiche Nutzung ist. Wahrscheinlich darf der Vermieter das, denn jeder neue Mieter muss hier mehr bezahlen.. Doch wir sind nicht neu und wohnen in dem Haus schon fast 20 Jahre. Wir fanden das nicht gerade menschlich, aber als Mieter hat man eben keine andere Wahl.

Das kommt darauf an, für was genau du zahlst. Als Anteil des Rundfunkbeitrag geht das nicht, den musst du schon alleine zahlen. Wenn er bereits einen Anbieter zur Verfügung stellt und mit dem einen Vertrag hat, kannst du natürlich zur Kasse gebeten werden mit einem Anteil.

Wohnst Du evtl. mit dem Vermieter in einem Haushalt für den er die sog. Rundfunkgebühr zahlt?

Wenn er Vertragspartner des Versorgers ist und seine Mieter damit versorgt, darf er das, insofern im Mietvertrag vereinbart. Das könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt als Modernisierung erfolgen, aber nur im Einvernehmen mit den Mietern. Keinen kann er zwingen seinem derzeitigen Anbieter zu kündigen bzw. darf er das selbst auch nicht.

Ja. Du wirst ja auch über die Antennendose versorgt. Selbst wenn Du nicht fernsiehst, ist das Bestandteil de Mietvertrages, den Du unterschrieben hast.

albatros  21.10.2016, 17:06

Wenn es denn so ist ....